Doppelte Staatsbürgerschaft und die Koalitionsverhandlungen

Die SPD kann sich bei den Koaltionsverhandlungen mit den Unionsparteien bei ihrer Forderung nach der “Doppelten Staatsbürgerschaft” auf Beschlüsse der Europäischen Versammlung vom 25. Juni 2008 berufen!

Umsetzung der Empfehlungen des Europarats zur Verbesserung der demokratischen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten durch Zulassung von Mehrstaatsbürgerschaft.

In ihrer 24. Sitzung am 25. Juni 2008 zum ‚Stand der Demokratie in Europa‘ hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg durch insgesamt vier mehrheitlich gefasste Beschlüsse, die Bedeutung der demokratischen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am demokratischen Leben in Europa hervorgehoben. Die Ermöglichung des erleichterten Zugangs zur deutschen Staatsbürgerschaft, vor allem durch Zulassung von Mehrstaatigkeit, wurde durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates als Integrationsvoraussetzung gefordert.

Zu diesem Thema hatte ich mit meiner Fraktion diese kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

19. Dezember 2008: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hakkı Keskin, Monika Knoche, Dr. Lothar Bisky, Dr. Diether Dehm, Paul Schäfer, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

“Die wichtige Rolle der migrantischen Bevölkerung für die europäischen Demokratien findet deutlichen Niederschlag in den Entschließungen 1617 und 1618 sowie in den Empfehlungen 1839 und 1840, die in den Ausschüssen und im Plenum der Parlamentarischen Versammlung am 25. Juni 2008 mit großer Mehrheit unterstützt wurden.

Auch große Teile der konservativen Fraktion innerhalb der Parlamentarischen Versammlung des Europarats stimmten den Maßnahmen zu, die den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der demokratischen Beteiligung ihrer migrantischen Wohnbevölkerung anempfohlen wurden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedstaat des Europarats an einer Vielzahl von Monitoringmissionen in Transformationsländern beteiligt gewesen und scheute sich zurecht nicht, vermeintliche oder tatsächliche Missstände und Defizite in diesen Ländern klar zu benennen. Mit Verweis auf die demokratiepolitisch zum Teil desaströse Situation in den europäischen Staaten zieht die Parlamentarische Versammlung des Europarates nunmehr ihrerseits die Einsetzung von Überwachungsgremien in Erwägung, die zukünftig die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in den europäischen Einwanderungsländern – auch in Deutschland – untersuchen sollen.

Die Ermöglichung des erleichterten Zugangs zur deutschen Staatsbürgerschaft, vor allem durch Zulassung von Mehrstaatigkeit, wurde durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates als Integrationsvoraussetzung gefordert. Wie auch die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer. Bei beidem handelt es sich jedoch um Forderungen, die auf der integrationspolitischen Agenda der deutschen Bundesregierung scheinbar keine Rolle spielen.

Wir fragen die Bundesregierung daher:

1. Sieht die Bundesregierung nach den Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Handlungsbedarf bei der Gestaltung der demokratischen Partizipationsmöglichkeiten von MigrantInnen in Deutschland? Wenn nein, bitte begründen.

2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen erwägt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen, um die in den Empfehlungen 1839, 1840 und Entschließungen 1617, 1618 geforderten Verbesserungen hinsichtlich demokratischer Partizipationsmöglichkeiten umzusetzen?

3. Sieht die Bundesregierung nach den Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Handlungsbedarf bei der Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsbürgerschaft für MigrantInnen in Deutschland? Wenn nein, bitte begründen.

4. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen erwägt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen, um die in den Empfehlungen 1839, 1840 und Entschließungen 1617, 1618 geforderten Verbesserungen hinsichtlich der Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsbürgerschaft für MigrantInnen umzusetzen?

5. Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang und in Einklang mit den Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zukünftig die Ausweitung der Zulässigkeit doppelter Staatsbürgerschaften? Wenn nein, bitte begründen.

6. Wenn ja, welche Rolle spielen in diesen Erwägungen insbesondere Personen türkischer Herkunft, die durch die Annahme/den Beibehalt der türkischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren oder verloren haben?

7. Plant die Bundesregierung in Einklang mit den Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die Erleichterung von Einbürgerung? Wenn nein, bitte begründen.

8. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen – etwa durch die Abschaffung der sogenannten ‚Einbürgerungstests‘, die von den Betroffenen oft als massive Erschwernis beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und als reine Schikane empfunden werden – wird die Bundesregierung zur Erleichterung von Einbürgerung ergreifen, um den Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu entsprechen?

9. Entwickelt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Position hinsichtlich einer Abschaffung der sogenannten Optionspflicht, mit der Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren gezwungen werden, sich gegenüber den Behörden für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden? Wenn nein, bitte begründen.

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung an das Ministerkomitee, den Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) anzuweisen, in allen Mitgliedstaaten die Umsetzung der Standards gemäß der Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention und den Stand der Ratifizierungen zu überprüfen?

11. Wie schätzt die Bundesregierung die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung an das Ministerkomitee ein, die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu bitten, die verfassungsrechtlichen Hemmnisse innerhalb der Mitgliedstaaten zu prüfen, die einer Gewährung des aktiven Wahlrechts für Migranten – hauptsächlich auf der kommunalen und regionalen Ebene – entgegenstehen?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung an das Ministerkomitee, die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu bitten, jenen Staaten, in denen sich das Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten in einem prekären Zustand befindet, bei Bedarf Hilfestellung bei einer Verfassungsreform zu leisten?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung eine etwaige, aus den in 10./11./12. genannten Empfehlungen resultierende Monitoringmission, deren Gegenstand die mangelnde Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Europa und in der Bundesrepublik sein wird?

14. Wird die Bundesregierung über das Straßburger Ministerkomitee die Einrichtung einer solchen Kontrollinstanz unterstützen?

15. Wenn ja, welche personellen und/oder organisatorischen und/oder inhaltlichen Ressourcen plant die Bundesregierung zur Unterstützung einer solchen Monitoringmission ein?

16. Wenn nein: Befürchtet die Bundesregierung negative Folgen für das internationale Ansehen Deutschlands in demokratiepolitischer und demokratietheoretischer Hinsicht, wenn sich Deutschland selbst einer Untersuchung seiner demokratischen Standards entziehen sollte? Wenn nein, bitte mit Begründung.”

Berlin, den 19. Dezember 2008 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Dateien:

doppelte_staatsbuergerschaft_und_koalitionsverhandlungen_kleine_anfrage_11505.pdf

doppeltestaasbuergerschaft_und_die_koalitionsverhandlungen_19.11.2013.pdf

doppelte_staatsbuergerschaft_und_koalitionsverhandlungen_antwort_11505.pdf