Gedenkveranstaltung

Zum dritten Mal jährt sich der Tag, an dem fünf Türkinnen in Solingen durch einen Brandan-schlag ermordet wurden. Die Betroffenheit Hunderttausender in diesem Lande, die ihre Soli-darität mit den Opfern vielfältig zum Ausdruck brachte, konnte weder weitere rassistisch-antisemitisch motivierte Anschläge verhindern noch den Gesetzgeber zu wirkungsvollen Maßnahmen veranlassen. Wir möchten Sie herzlich einladen, an der…

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Mölln- drei Jahre danach

Vor drei Jahren starben 3 Türkinnen, darunter ein zehnjähriges Kind, in Mölln nach einem Brandanschlag auf ihr Haus durch Neonazis. Aufgrund dieses Anschlags kam es erstmals zu einer alle politischen Richtungen umfassenden Solidarisierung, zunächst der türkischen Bevölkerung, dann aber auch breiter Kreise der deutschen. Letztere fand ihre Höhepunkte in zahlreichen Lichterketten, an denen sich Hunderttausende beteiligten, um damit gegen den menschenverachtenden Terror der Neonazis Front zu machen.

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Auschwitz: 50 Jahre nach der Befreiung

Vor einem halben Jahrhundert ging das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte zu En-de. Der Name des Konzentrationslagers Auschwitz steht dabei als Synonym für all die un-begreiflichen Schandtaten, die von Deutschen in ganz Europa begangen wurden. Überall im Lande wird dieses Ereignisses gedacht, wird gemahnt, diese Zeit nicht zu vergessen, sie vielmehr als Teil deutscher Geschichte anzunehmen und aus ihr zu lernen.

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Entscheidung des Paderborner Landgerichts, "Ausländer raus!" sei keine Volksverhetzung.

Das Paderborner Gericht hält das Brüllen von Parolen wie 'Ausländer raus!' nicht für Volksverhetzung und sieht darin keinen Angriff auf die Menschenwürde der damit konfrontierten ausländischen Heimbewoh-ner. Mit dieser Begründung wurde die Entscheidung des Schöffengerichts Höxter aufgehoben, nach der die Angeklagten wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen von bis zu DM 9.000,-- verurteilt worden waren.

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Entscheidung des Paderborner Landgerichts, "Ausländer raus!" sei keine Volksverhetzung.

Das Paderborner Gericht hält das Brüllen von Parolen wie 'Ausländer raus!' nicht für Volksverhetzung und sieht darin keinen Angriff auf die Menschenwürde der damit konfrontierten ausländischen Heimbewoh-ner. Mit dieser Begründung wurde die Entscheidung des Schöffengerichts Höxter aufgehoben, nach der die Angeklagten wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen von bis zu DM 9.000,-- verurteilt worden waren.

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