Die Nachrichten von heute zitieren Bundesinnenminister Kanther mit der Überschrift: 'Einbürgerung soll erleichtert werden'. Bei näherem Hinsehen erweist sich dies jedoch als Mogelpackung.
Nach dem geltenden Einbürgerungsrecht können Ausländer unter bestimmten Vorausset-zungen bereits heute nach 10-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt eingebürgert werden. Die-se Frist wurde durch das neue Ausländergesetz von 1991 auf 15 Jahre hinaufgesetzt, er-leichterte aber die Einbürgerungsvoraussetzungen. Zur Zeit gelten beide Bestimmungen.
Herr Kanther setzt, ganz im Gegensatz zu seiner vollmundigen Ankündigung, nicht auf Er-leichterung, sondern vielmehr auf eine Erschwernis, indem er die zusätzliche Hürde ‚guter deutscher Sprachkenntnisse‘ einbaut. Somit will Innenminister Kanther nichts weiter, als die von der CDU/CSU seit langem vertretene Ansicht gesetzlich festschreiben, daß Einwan-derer der ersten Generation möglichst von einer erleichterten Einbürgerung auszuschließen sind.
Die nach Bildung der Regierungskoalition angekündigte ‚Kinderstaatsangehörigkeit‘ stieß seinerzeit selbst in den eigenen Reihen auf massive Kritik. Sie soll jetzt offenbar in neuem Gewand der Öffentlichkeit als Erleichterung schmackhaft gemacht werden.
Wer wirklich eine erleichterte Einbürgerung will, muß die für die Einbürgerungswilligen be-stehenden Hindernisse abbauen, in erster Linie also auf die erzwungene Aufgabe der bis-herigen Staatsangehörigkeit verzichten. Davon ist in der uns vorliegenden Ankündigung des Innenministers leider nicht die Rede.
Prof.Dr. Hakký Keskin (Sprecher)