Antwort auf Frau Beck

Von der Ausländerbeauftragten Frau Marieluise Beck erwarte ich eine Entschuldigung!

Seit rund zwanzig Jahren bemühe ich mich um die rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der in Deutschland dauerhaft lebenden Nichtdeutschen. Hierfür und für eine erfolgversprechende Integrationspolitik ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft unerläßlich. Das Ausländerdasein ist bei sehr vielen Nichtdeutschen der wahre Grund für das fehlende Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland. Ohne die Tolerierung der bisherigen Staatsbürgerschaft aber, insbesondere für die erste und zweite Einwanderergeneration, bleibt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unattraktiv.

Wenn die Zahl der Einbürgerungen bei dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht weit hinter den Erwartungen zurückbleibt, hat dies damit zu tun, daß die große Mehrheit der über 10-jährigen ihre alte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung nicht aufgeben wollen.

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht hat die Einbürgerung für die erste und zweite Einwanderergeneration erschwert. Höhere schriftliche Sprachanforderungen sowie verfünffachte Gebühren gehören zu den Verschärfungen.

Für die Türken kommen weitere ganz elementare Erschwernisse hinzu: die bis dahin bestehende Möglichkeit, wonach die alte Staatsbürgerschaft nachträglich erneut erworben werden konnte, wurde beseitigt. Von einer wichtigen Ausnahmeregelung bei der Einbürgerung wurden die Türken ausgeschlossen. Das neue Gesetz sieht nämlich die Einbürgerung unter Hinname von Mehrstaatigkeit für Ausländer mit längerem Aufenthalt vor, wenn das Prinzip der Gegenseitigkeit besteht, und das heißt, wenn das Herkunftsland des antragstellenden Ausländers für deutsche Staatsbürger den Doppelpass vorsieht. Die Türkei akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft. Da aber dieses Prinzip der Gegenseitigkeit auf EU-Staatsbürger eingeschränkt wurde, können die Türken von dieser sehr entscheidenden Möglichkeit des Doppelpasses nicht Gebrauch machen.

Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes haben wir in zahlreichen Presseerklärungen und Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen auf die Erschwernisse und dessen die Türken diskriminierenden Aspekte des Gesetzentwurfes verwiesen. Bei den Türken ist daher nicht ganz zu Unrecht der Eindruck entstanden, das neue Einbürgerungsrecht versperre insbesondere den Türken den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. In diesen Elementen sehen wir eine Art ‚Anti-Türken-Gesetz‘ im Bezug auf die Einbürgerung.

Auf die Gründe für die immer noch niedrigen: Einbürgerungszahlen bei den Türken nach dem Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsrechts angesprochen, habe ich diesen Sachverhalt bei einer Podiumsdiskussion in Berlin am 28.6.2000 erläutert.

Auf diese meine Äußerung hat die Ausländerbeauftragte, Frau Marieluise Beck wörtlich wie folgt reagiert: ‚ Das ist sehr unverantwortlich was Sie sagen. Politisch ist das wenn Sie das so sagen, so eine Bombe, das ich das entschieden zurückweise. (…) Deswegen werde ich auch sauer, das solche Leute wie Hakkı Keskin, der ja nicht irgend jemand ist, sondern der Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland ist, sagt das ist ein Türken-Verhinderungsgesetz. Weil auch das ist natürlich ein Stück Gift reingeben in die Köpfe der Menschen.‘

Bei Hunderten von Veranstaltungen, bei denen ich mitgewirkt halbe wurde mir gegenüber von keiner Seite bislang einen solch schwerwiegender Vorwurf erhoben; ganz im Gegenteil: meine sachliche und moderate Art bei Diskussionen aufzutreten wurde stets betont.

Alle Ausländerbeauftragten der Bundesregierungen haben, seit es dieses Amt gibt, auch gegenüber den eigenen Regierungen oft eine kritische Haltung zu Gunsten der Einwandererbevölkerung angenommen. Frau Beck scheint diese gute Tradition und meines Erachtens auch notwendige kritische Distanz leider völlig aufgegeben zu haben.

Gerade deshalb hat mich diese maßlose Äußerung der Ausländerbeauftragten tief empört. Von Frau Beck erwarte ich zumindest eine Entschuldigung.