Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft

Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft durch die Regierungsparteien im deutschen Bundestag

Die Einwandererbevölkerung, von der ein großer Teil hier in Deutschland geboren, aufge-wachsen und zur Schule gegangen ist, empfindet dies als einen Affront, als ein ganz be-wußtes Festhalten an der bisher betriebenen Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik gegenüber allen Nichtdeutschen. Wir sind bestürzt und empört darüber, daß damit hinge-nommen wird, daß 6,5 Millionen Menschen, die hier in diesem Lande auf Dauer leben wollen und leben werden, durch diese Entscheidung zu Menschen ohne politische Rechte degra-diert werden. Offenbar wollen die Unionsparteien damit an ihrer europäischen Variante einer Apartheidpolitik festhalten.

Abgeordnete, die gegen diesen Gesetzentwurf und somit gegen eine erleichterte Einbürge-rung gestimmt haben, haben sich damit erneut gegen die Integration der hier dauerhaft le-benden Nichtdeutschen ausgesprochen. Es ist schließlich durch zahlreiche Befragungen allgemein bekannt, daß die nichtdeutsche Bevölkerung eben nicht zu einer Einbürgerung bereit ist, wenn damit die erzwungene Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft einher-geht.

Wir raten den Unionsparteien, diesen fatalen Kurs gegen die politisch rechtlosen Menschen endlich aufzugeben. Wir raten den Unionsparteien weiter, die unumkehrbare Entwicklung, daß 7% der Wohnbevölkerung sich hier dauerhaft niedergelassen haben, endlich anzuer-kennen und daraus die Konsequenzen zu ziehen.

Es ist weder mit dem Geist der Demokratie noch mit dem der christlichen Ethik zu vereinba-ren, wenn es in diesem Lande zu einem politischen Grundsatz erhoben werden soll, einen Teil der Bevölkerung per Sondergesetz (und nichts anderes stellt das Ausländergesetz dar!) auszugrenzen und zu degradieren. Es kann diesem Lande auf Dauer nicht zuträglich sein, wenn größere Teile der Menschen hier mit minderen Rechten zu leben gezwungen sind.