Die Eilverordnung des Bundesinnenministeriums vom 15. Januar 1997 betraf zwei Zielgruppen:
• Mehr als 600.000 Kinder und Jugendliche aus den Anwerbestaaten Türkei, Ma-rokko, Tunesien und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, die bei ihren Eltern in Deutschland leben, sowie
• deren ca. 10.000 noch in den Herkunftsländern lebende Kinder
Durch den Beschluß des Bundesrates vom 14. März 1997 wurde eine massive Verschlechterung der rechtlichen Lage der hier lebenden Kinder verhindert. Nach der Eilverordnung Kanthers hätten Zehntausende Kinder bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung mit großen Schwierigkeiten rechnen müssen, falls die Familien Sozialhilfe erhalten oder die Wohnungsgröße nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes entsprochen hätte. Nach dem Beschluß des Bundesrates werden nun alle rechtmäßig in Deutsch-land lebenden Kinder von Amts wegen, also ohne daß sie sich die notwendigen Papiere bei den Behörden selbst beschaffen müssen, eine bis zu ihrem vollende-ten 16. Lebensjahr gültige Aufenthaltserlaubnis zugeschickt bekommen. Damit wurde der heutige Rechtsstatus festgeschrieben. Dies begrüßen wir. Zu diesem Ergebnis haben mit Sicherheit auch unsere bundesweiten Protestakti-onen, der Schulboykott, zahlreiche Demonstrationen, unsere umfangreiche Pres-searbeit sowie Kontakte zu den Parteien entscheidend beigetragen. Es ist noch in guter Erinnerung, daß der Verordnung zunächst fast einhellig von den Innenmi-nistern auch der sozialdemokratisch regierten Länder Zustimmung signalisiert wurde. Erst aufgrund unserer massiven Proteste ist es gelungen, die Haltung der SPD-regierten Länder zu verändern. Was die Visumspflicht für die noch in den Herkunftsländern lebenden Kinder be-trifft, so ist der Bundesrat dem Bundesinnenminister weitgehend gefolgt. Dies be-dauern wir sehr. Die Verordnung sieht vor, daß ein Visum ohne bürokratische Hürden dann erteilt werden soll, wenn wenigstens ein Elternteil rechtmäßig in Deutschland lebt. Wie dies allerdings in der Praxis sichergestellt sein soll, ist noch offen. Hierzu muß eine unbürokratische Lösung gefunden werden, die überdies nachprüfbar und justitiabel ist. Die bisherige Praxis der Visaerteilung jedenfalls ist eher ein Willkür-akt mit zusätzlichen Erschwernissen. Nach unseren Vorstellungen sollte die Ertei-lung eines Visums für diesen Personenkreis von den Auslandsvertretungen in die Ausländerbehörden oder besser noch die Meldeämter verlagert werden. Dann nämlich könnten die Eltern hier vor Ort und nicht unter den oft unwürdigen und extrem zeitaufwendigen Bedingungen der Visaabteilung eines Konsulats oder einer Botschaft ein fälschungssicheres Papier erhalten, welches das Visum er-setzt. Dieses Dokument wird dann an die Kinder verschickt und setzt diese in die Lage, den Eltern nach Deutschland zu folgen. Das Grundrecht auf Familienzusammenführung darf keinesfalls dadurch einge-schränkt oder gar beseitigt werden, daß Konsulate die Erteilung eines Visums versagen. Ganz unabhängig von unseren Vorschlägen zur Vereinfachung der Familienzusammenführung ersuchen wir das Außenministerium, die Vergabe von Visa in den Konsulaten der Türkei neu zu regeln. Wir erwarten, daß Ablehnungen künftig begründet werden und eine Rechtsmittelbelehrung erhalten. Auch die un-erträglich langen Wartezeiten müssen deutlich verkürzt werden. Der Bundesrat hat überdies die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorzule-gen. Dies ist seit Jahren auch eine unserer zentralen Forderungen.
Prof. Dr. Hakký Keskin