Bereits der staatliche Vorgänger der Republik Türkei, das Osmanische Reich, war ein europäischer Staat. Über Jahr-hunderte hielt es den gesamten Balkanraum unter seiner Kontrolle und grenzte direkt an die mitteleuropäische Zent-ralmacht Österreich.
Seit der Konstituierung der Republik Türkei am 29. Oktober 1923 war es das erklärte Ziel ihres Gründers Mustafa Kemal Atatürk, ‚die Türkei auf das Entwicklungsniveau der zeitge-nössischen Zivilisation‘ anzuheben. Zu dieser Erkenntnis kam Atatürk aufgrund seiner fundierten und kritischen Analy-se der Politik des Osmanischen Reiches. Der theokratisch-feudale osmanische Staat, in dem die klerikalen Kräfte gro-ßen Einfluss ausübten, verhinderte insbesondere ab dem 18. Jahrhundert die wissenschaftliche und technologische Er-neuerung und somit auch die wirtschaftliche Entwicklung und Modernisierung der Gesellschaft. Das reformierte, säkulare, auf Wissenschaft, Technologie und Modernisierung basie-rende und gerade deshalb wirtschaftlich entwickelte Westeu-ropa stellte für die junge Republik der Türkei die Grundorien-tierung als eine ‚zeitgenössisch entwickelte Zivilisation‘ dar. Bereits in der Verfassung von 1924 wird der ‚Laizismus‘, die Trennung von Staat und Religion, zum Grundelement des Staates erklärt, um somit den Missbrauch und die Instrumen-talisierung der Religion für parteipolitische Zwecke zu verhin-dern. In der Folgezeit haben die Parteien und Regierungen der Türkei, von Kemalisten, Konservativen bis zu den Sozial-demokraten an diesem Staatsziel ‚Westorientierung‘ stets festgehalten.
Die Bedeutung dieses bereits vor rund 80 Jahren proklamier-ten Staatsziels wird um so deutlicher, wenn wir uns verge-genwärtigen, dass diese Neuorientierung in einer damals streng islamischen Gesellschaft erfolgte. So steht auch in der heutigen Verfassung als unabänderlicher Grundsatz: ‚die Republik Türkei ist ein … demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat‘. Die heutige entschlossene Haltung des Türkischen Volkes und der Regierungen der Türkei, die volle Mitgliedschaft in der EU zu erlangen, ist daher auch keine neue Orientierung, um aus dieser Mitgliedschaft zu profitieren. Sie ist vielmehr eine konsequente politische Fortsetzung der seit Gründung der Republik Türkei verfolgten Politik.
Diese Westorientierung soll anhand einiger Beispiele deutlich gemacht werden:
1. Die Türkei gehört seit rund 50 Jahren zur NATO und ist damit nicht nur militärisch in das westliche Verteidi-gungssystem integriert. Die NATO ist nämlich nicht nur ein Militärbündnis, es dient vielmehr auch zur Verteidi-gung der westlichen Wertegemeinschaft. Die Türkei hat sich als Mitglied der NATO stets als ein verlässlicher Partner dieses Bündnisses erwiesen, sei es als unmittel-barer Nachbar der ehemaligen Sowjetunion, sei es beim gemeinsamen Vorgehen gegen den Diktator Saddam Husseyin.
2. Bereits am 31. Juli 1959 hat sich die Türkei um eine Mit-gliedschaft in der damaligen ‚Europäischen Wirtschafts-gemeinschaft‘ (EWG) beworben. Am 25. Juni 1963 wur-de zwischen der EG (Europäische Gemeinschaft) und der Türkei ein Assoziierungsabkommen in Brüssel para-phiert. Dieser Vertrag sah die volle Mitgliedschaft der Türkei in drei Phasen vor. Am 23. November 1970 wurde zwischen der EG und der Türkei ein Zusatzprotokoll un-terzeichnet, welches Detailfragen der Übergangsphase regelte. Am 1. Januar 1996 wurde die Übergangsphase abgeschlossen und der Beitritt der Türkei zur Zollunion der EU (Europäische Union) als letzter Schritt vor der EU-Mitgliedschaft unterzeichnet.
3. Die Türkei tritt als einziger Vertreter der islamischen Welt konsequent für das westlich-demokratische Wertesys-tem ein und präsentiert dies in der islamischen Welt als ein gelungenes Modell. Innerhalb von mehr als 50 islami-schen Staaten stellt die Türkei, was die Entwicklung der parlamentarische Demokratie, was Rechtsstaatlichkeit, Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau und viele andere Bereiche anbelangt, unbestritten das mit Abstand am weitesten entwickelte Land dar.
Die Gipfelentscheidung von Helsinki gab der Demo-kratisierung in der Türkei Auftrieb
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten haben am 9. Dezember 1999 in Helsinki die Türkei in die Lis-te der Beitrittskandidaten aufgenommen. Somit hat die EU trotz Bedenken mancher politischer Kreise in der EU und in den Mitgliedsstaaten dieser Westorientierung der Türkei Rechnung getragen.
Mit dieser zukunftsträchtigen Entscheidung haben die EU-Repräsentanten bewiesen, dass die Europäische Union auch ein islamisches Land als zukünftiges Mitglied aufnehmen will. Somit wurde all denjenigen eine Absage erteilt, welche die EU als einen Christenclub verstanden wissen wollten.
Die ‚Türkische Gemeinde in Deutschland‘ hat diese Ent-scheidung von Helsinki begrüßt und prophezeit, dass diese wichtige Entscheidung dem Demokratisierungsprozess in der Türkei einen kräftigen Auftrieb geben und die rasche Umset-zung der ‚Kopenhagener Standards‘ ermöglichen würde.
Die Kopenhagener Kriterien, die zur Voraussetzung für den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gemacht wurden, gehören seit Jahren zu den zentralen Anliegen gro-ßer Teile der türkischen Bevölkerung, um nämlich mit ihrer Umsetzung die Demokratisierung zu Vervollständigen sowie die Behebung von Defiziten in Menschenrechts- und Minder-heitenfragen zu gewährleisten. Dazu gehören auch gutnach-barliche Beziehungen zu Griechenland. Zum Erstauen vieler hat die Türkei seit den Beschlüssen von Helsinki Beachtliches geleistet. Mit Änderungen von 32 Ver-fassungsartikeln wurden die Fundamente der weiteren De-mokratisierung in der Türkei gelegt. Es folgten eine Reihe grundlegender Gesetzesänderungen, wie einem modernen Zivilrecht, mit dem die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf allen Ebenen der Gesellschaft gewährleistet wurde. Mit der Änderung der Gesetze über das Bankwesen wurde die Unabhängigkeit der Zentralbank der Türkei garantiert so-wie den spekulativen Geschäften mancher Banken der Bo-den entzogen. Mit einem neuen Arbeits- und Sozialrecht wur-den die Rechte der Arbeitnehmer den EU-Standards ange-glichen.
Sehr umstritten waren vor allem die Änderungen der Verfas-sungsartikel, mit denen die Todesstrafe abgeschafft sowie das Erlernen anderer Muttersprachen neben dem Türkischen, insbesondere Kurdisch, sowie muttersprachliche Sendungen in Rundfunk und Fernsehen verfassungsrechtlich garantiert werden sollten. Unter dem Namen ‚EU-Integrationsgesetze‘ wurden Anfang August 2002 14 Gesetzesänderungen in Ma-rathonsitzungen des Türkischen Parlaments nach heftigen Debatten mit großer Mehrheit beschlossen. Dieses Reform-werk wird als ein historischer Schritt gewertet: ‚Das Parla-ment in Ankara hat ein Reformpaket im besten EU-Format verabschiedet und stürzt die Europäer damit in tiefe Verle-genheit‘, so ‚Die Zeit‘ am 8.8.2002. ‚Aufbruch in eine neue Zeit. Samstag war ein historischer Tag in der Türkei‘, so die ‚Tageszeitung‘ (5.8.2002). Und das Nachrichtenmagazin ‚Focus‘: ‚Die Türkei unter dem greisen Ministerpräsident E-cevit hat geschafft, was mancher in Brüssel als ‚Revolution‘ empfindet (12.8.2002).
Damit hat die Türkei, was die politischen Kriterien von Ko-penhagen betrifft, zur Überraschung oder auch zur Bewunde-rung vieler ‚ihre Hausaufgaben erledigt‘.
Die EU und ihre Kommission wird nun die Umsetzung des Reformpakets in der Türkei beobachten und darüber im Ok-tober 2002 einen Fortschrittsbericht veröffentlichen. Ich bin davon überzeugt, dass die Türkei auch diese Prüfung der Umsetzung der verabschiedeten Gesetze bestehen wird.
Die Türkei wird dann mit Recht darauf bestehen, beim EU-Gipfel im Dezember in Kopenhagen ein Datum für den Be-ginn der Beitrittsverhandlungen genannt zu bekommen.
In der Türkei haben Vertreter der nationalistischen und islami-tischen Parteien, aber auch manche einflussreichen Intellek-tuellen aus unterschiedlichen politischen Schattierungen wie-derholt große Zweifel geäußert, dass die EU der Türkei als einem islamischen Land überhaupt die volle Mitgliedschaft gewähren werde. Nach deren Auffassung selbst dann nicht, wenn alle Voraussetzungen der Kopenhagener Kriterien er-füllt wären. Die Vertreter dieser Auffassung stellten jedoch bei den Abstimmungen über das Reformwerk im türkischen Par-lament mit einem Drittel der Stimmen lediglich eine Minder-heit dar.
Eine Verzögerung der Festlegung eines Datums für den Be-ginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beim EU-Gipfel im Dezember 2002 würde aber genau diesen Kräften einen großen Auftrieb geben – mit verheerenden Folgen für das Land, aber sicherlich auch für die EU. Diejenigen dagegen, die seit Jahren konsequent einen Pro-Europa-Kurs verfol-gen, würden mit einer Verzögerung seitens der EU so ge-schwächt, dass sie kaum mehr überzeugend weiterhin ihren Kurs vertreten können.
Gerade auch deshalb braucht die Türkei nunmehr nach jahr-zehntelangen Bemühungen um eine EU-Mitgliedschaft eine klare Perspektive. Sie hat sich diese verdient. Dieser Um-stand wird von der Financial Times mit folgender Feststellung unterstrichen: ‚Die EU ist eine Gemeinschaft, deren Zusam-menhalt und Ansehen darauf beruht, Verträge und politische Zusagen einzuhalten. Nicht nur in der islamischen Welt wäre die Wirkung verheerend, wenn einer demokratisch und öko-nomisch hinreichend soliden Türkei die Tür zur Vollmitglied-schaft verschlossen bliebe.‘ (8.8.2002).
Wird die Türkei eine Belastung oder Bereicherung für die EU werden ?
Hauptkennzeichen dieses gerade beginnenden 21. Jahrhun-derts ist die globale Sichtweise der Welt. ‚Globalisierung‘ ist die neue Dimension dieser Weltbetrachtung. Ob bei Fragen der Wirtschaft und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, bei der Sicherung des Weltfriedens oder der Lösung regionaler Kon-flikte, bei der Bekämpfung des Terrorismus, beim Schutz von Natur und Umwalt zur Vorbeugung von Naturkatastrophen, ob bei der Beseitigung, zumindest aber Verringerung der Ur-sachen der Flüchtlingsströme aus den unterentwickelten Re-gionen der Welt in die wohlhabenden Staaten oder auch bei der Bekämpfung der Weltwirtschaftskrise und der daraus ent-stehenden Arbeitslosigkeit sind globale Betrachtungen, Ant-worten und Lösungen unumgänglich.
‚Welche Beiträge kann die Türkei im Falle der EU-Mitgliedschaft leisten?‘ fragt der Botschafter der Türkei in Berlin, Osman Korutürk, in seinem Vortrag zu den Beziehun-gen zwischen EU und der Türkei. Er konstatiert, dass ‚die Beantwortung dieser Frage eng mit der Vision Europas von der eigenen Zukunft zusammenhängt. Dabei sollte sich die EU besonders die Frage stellen, ob sie in ihrem heutigen Aufbau und ihrer heutigen Zusammensetzung in der Lage ist, Europa in ein neues Jahrhundert voller neuer Herausforde-rungen, Risiken und Chancen zu führen. Es geht mir mit an-deren Worten darum, ob die EU plant, weiterhin eine regiona-le Organisation zu blieben, die auf sich selbst konzentriert und deren Einflussbereich begrenzt ist, oder ob sie die Ab-sicht hat, zu einem globalen Akteur, der bei der Gestaltung der Weltordnung richtungsweisend ist, zu werden. (…) Der wirtschaftliche Wohlstand der europäischen Länder und die physische Sicherheit der Europäer wird durch die zunehmen-de Globalisierung auch durch Entwicklungen in nahen und fernen Regionen direkt beeinflusst. (…) Vor allem die geogra-phische Lage der Türkei und ihre historischen Erfahrungen machen sie zu einem Land mit besonderen Qualifikationen. Die Türkei ist eine `Regionalmacht` im Zentrum Eurasiens, die geographisch jedoch gleichzeitig auch zum Balkan, dem Mittelmeer, dem Kaukasus, dem Schwarzen Meer und dem Nahen und Mittleren Osten gehört und zu diesen Regionen enge, historisch gewachsene Bindungen hat. Darüber hinaus ist die Türkei durch ihre besonderen Verbindungen zu den zentralasiatischen Republiken zu einer wichtigen Kraft für de-ren Öffnung geworden.‘
Die EU darf sich daher im eigenen Interesse nicht auf eine aus christlichen west- und mitteleuropäischen Ländern be-stehende Staatengemeinschaft reduzieren und ihren Hand-lungs- und Gestaltungsspielraum auf die bestehenden und zukünftigen Mitgliedstaaten beschränken.
Manche einflussreichen Politiker in Deutschland, aber auch in anderen EU-Staaten vertreten die Auffassung, dass die Tür-kei als ein islamisches Land und mit geographischen Gren-zen zum Teil außerhalb Europas ‚außerhalb des christlich-europäischen Kulturkreises‘ liege und daher nicht der EU an-gehören dürfe.
Die Vertreter dieser Meinung missachten ganz offensichtlich die oben erwähnten, teilweise bereits vor Jahrzehnten zwi-schen der EU und der Türkei unterzeichneten Verträge und Vereinbarungen, die einzuhalten sind.
Eins kommt hinzu: die Staaten der EU sind längst faktisch unumkehrbar multi-kulturell, multi-ethnisch, und multi-religiös geworden. In diesen Länder leben mehr als 13 Millionen Menschen islamischen Glaubens, von der Bevölkerungszahl entspricht dies der Größe einiger Staaten der EU. Hier leben heute mehr als 3,5 Millionen Menschen aus der Türkei, allein in der Bundesrepublik Deutschland 2,5 Millionen. Die EU Mit-gliedschaft der Türkei wird vor allem den Integrationsprozess dieser Menschen beschleunigen und ihre Identifikakation mit ihren neuen Heimatländern stärken. Bereits heute verstehen sich die Eurotürken als eine menschliche Brücke zwischen ihrem Herkunftsland Türkei und dem neuen Heimatland in der EU.
Die EU, ein Staatenbund aus zukünftigen 25 Staaten, darf und kann in einer Epoche der Globalisierung der Welt nicht allein auf Werte christlicher Religion und der darauf basieren-den Kultur reduziert werden.
Die EU ist nicht eine Einrichtung für eine befristete Zeit. Kurz-fristig können der EU durch die Mitgliedschaft der Türkei durchaus finanzielle Lasten entstehen. In einer zukunftgerich-teten Analyse, welche Belastungen und Nutzen einer EU-Mitgliedschaft der Türkei gegenüberstellt, würden die Vorteile für die EU ganz eindeutig überwiegen. Längerfristige wirt-schaftliche, politische und sicherheitspolitische, soziale und kulturelle Interessen der EU sprechen eindeutig für die volle Integration gerade eines nicht christlichen Staates in die EU.
Die Befürchtungen mancher EU-Staaten, dass die EU Mit-gliedschaft eine große Zuwanderung aus der Türkei in die EU mit sich brächte, wird höchstens für eine kurze Zeit zutreffen. Mittelfristig wäre nach der Verbesserung der ökonomisch-politischen Lage in der Türkei sogar mit großer Wahrschein-lichkeit eine beachtliche Rückwanderung der in den EU-Staaten lebenden Türken in die Türkei zu erwarten. Dies ha-ben wir auch bei den Einwanderern aus Italien, Spanien, Por-tugal und Griechenland nach ihrer EU-Mitgliedschaft erlebt.
Die Türkei ist von ihrer Fläche her eines der größten Länder Europas und mit nahezu 70 Millionen Einwohnern nach der Bundesrepublik Deutschland das bevölkerungsreichste Land. Die Türkei ist kulturell eines der reichsten und vielfältigsten Länder der Erde. Dort stehen die Wiegen vieler Kulturen, darunter die der Hethiter, Seldschukken und des osmani-schen Reiches. Überdies beherbergt die Türkei auch zahlrei-che bedeutende Hinterlassenschaften der Griechen und Rö-mer. Sie hat eine junge, dynamische und gut ausgebildete Bevölkerung. Trotz der Wirtschaftskrise der letzten Jahre nimmt sie den 22. Rang der wirtschaftlich stärksten Nationen der Welt ein. Das Wirtschaftswachstum der Türkei betrugt in den letzten 50 Jahren durchschnittlich 4 bis 5 Prozent. Die Türkei stellt eine geographische, ökonomische, und politische Brücke zu den türkischsprachigen Republiken Mittelasiens dar. Sie hat ihre traditionell guten Beziehungen zu diesen Ländern seit der Unabhängigkeit dieser Länder auch im wirt-schaftlichen, politischen und militärischem Bereich weiter in-tensiviert, einer Region mit den größten Erdöl- und Erdgasre-serven der Welt.
Gerade eine voll in die EU integrierte demokratisch und öko-nomisch stabile Türkei würde auf die Menschen und Staaten vor allem im Nahen und Mittleren Osten, aber auch in ande-ren islamischen Staaten, als ein gelungenes Modell westli-cher Prägung eine große positive Wirkung haben. Diese wür-de mittelfristig den Demokratisierungsprozess und die Über-nahme des parlamentarisch-demokratischen Systems in die-sen Ländern befördern und zu mehr Stabilität, Sicherheit und wirtschaftlicher Prosperität führen, was auch der EU zu Gute käme.
Zur Biographie
Prof Dr. Hakkı Keskin
Geboren 1943 in Maçka/TrabzonTürkei. Nach dem Abitur in Erzincan/Türkei Erlernen der deutschen Sprache nebst Erlangung der deutschen Hochschul-reife 1965-1966 in Hamburg. Studium der Politikwissenschaften und Promo-tion in Politik- und Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität Berlin zum Dr. rer. pol. in den Jahren 1967-1977. Studien über die Wirtschaftsent-wicklung der Türkei und Planungsberater im Stab der türkischen Ministerprä-sidenten Bülent Ecevit 1978-1980. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin und Berater des Innensenators Peter Ulrich in Auslän-derfragen 1980-1982. Seit September 1982 Professor für Politik und Migra-tionspolitik im Fachbereich Sozialpädagogik an der Hochschule für ange-wandte Wissenschaften Hamburg. 1993-1997 als erster türkischer Abgeord-neter in Deutschland im Landesparlament von Hamburg. Zahlreiche ehren-amtliche Tätigkeiten in Selbsthilfeorganisationen, seit Dezember 1995 Bun-desvorsitzender der ‚Türkischen Gemeinde in Deutschland‘ (www.tgd.de), ein Interessenverband der Türken mit über 200 Mitgliedsvereinen. Eine Viel-zahl von Veröffentlichungen vor allem über die Türkei und Migrationfragen (www.keskin.de).