Einzug in den Bundestag

Termin und Tagesordnung jeder Sitzung werden im Ältestenrat vereinbart sowie der Bundesregierung und dem Bundesrat mitgeteilt. Die Sitzungen werden vom Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Über den Antrag wird in einer nicht öffentlichen Sitzung entschieden. Parteien und Fraktionen Im 16. Deutschen Bundestag gibt es fünf Fraktionen und den fraktionslosen Abgeordneten Gert Winkelmeier. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit 226 Sitzen die stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit 222 Sitzen, der FDP-Fraktion mit 61 Sitzen, der Fraktion DIE LINKE. mit 53 Sitzen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 51 Sitzen. Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke der Fraktionen und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend. Insgesamt sitzen im 16. Deutschen Bundestag 614 Abgeordnete. Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen. Parteien sind Vereinigungen von Bürgern mit ähnlichen politischen Vorstellungen. Die Mitglieder einer Partei werden über die Erststimme oder die Zweitstimme in den Bundestag gewählt.

In einer meinen Reden im Bundestag

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Plenarsaal