Fragen zu den Sivasattentätern, die sich in Deutschland aufhalten.
Leider wurden die Fragen von der Bundesregierung sehr ungenügend beantwortet.
Wie viele Sivas-Attentäter halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland auf?
Der Bundesregierung sind insgesamt 24 Personen namentlich bekannt, die angeblich am Brandanschlag von Sivas am 2. Juli 1993 beteiligt gewesen sind und die sich in der Bundesrepublik Deutschland erwiesenermaßen oder möglicherweise aufhalten oder aufgehalten haben. Insoweit hat sich der Kenntnisstand der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung vom 31. Juli 2006 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/2324) nicht verändert.
Was hat die Bundesregierung seit ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachen 16/994, 6/2324)unternommen, um in der Bundesrepublik Deutschland den aktuellen Aufenthaltsort der in der Türkei rechtskräftig Verurteilten festzustellen und sie gemäß Auslieferungsersuchen den türkischen Behörden zu überstellen?
Die Bundesregierung entscheidet in jedem Einzelfall, ob eingehende Ersuchen türkischer Behörden in die Fahndungsinstrumente des Bundeskriminalamtes eingestellt werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass keine Auslieferungshinderungsgründe ersichtlich sind. Im Falle einer Festnahme des Verfolgten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird dann das dafür vorgesehene Auslieferungsverfahren in Gang gesetzt. Hier prüft das zuständige Oberlandesgericht zunächst die Zulässigkeit der Auslieferung. Für den Fall einer positiven Zulässigkeitsentscheidung prüft die Bundesregierung anschließend im Bewilligungsverfahren, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Bei einer negativen Zulässigkeitsentscheidung ist die Bundesregierung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts gebunden und kann eine Auslieferung nicht bewilligen.