Kopftuch

Landesregierungen müssen nachbessern

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat keine neue Rechtsnorm verkündet. Ob Lehrerinnen, ob Beamte in Ausübung ihres Berufes ein Kopftuch tragen dürfen, muss durch Landesgesetze geregelt wer-den.

Damit wurde der Streit, ob ein ‚Kopftuchverbot‘ quasi einem Berufsverbot gleichkomme, wie dies zuletzt Nadeem Elias, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, immer wieder betonte, oder ob andererseits ein Kopftuch im Unter-richt das Neutralitätsgebot des Staates in religiösen Fragen verletze, nicht ent-schieden. Dies klarzustellen sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dem es grundsätzlich überlassen bleibe, das Tragen von Kopftüchern seiner Beamten in Ausübung des Dienstes zu verbieten.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland tritt ganz entschieden für die Religi-onsfreiheit ein, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist. Wir begrüßen da-her den Ansatz des Urteils, die religiöse Vielfalt zu erhalten, wie auch den Ap-pell an alle Seiten zu mehr Toleranz.

Religiöse Überzeugung sollte jedoch nicht so ausgelegt werden, dass damit eine Signalwirkung verbunden ist. Diese Signalwirkung kann aber durchaus von einem Kopftuch ausgehen.

Die Länderparlamente sind nun aufgerufen, für Klarheit zu sorgen. Ziel dieser Klarstellung sollte sein, jedwede Ideologisierung und Instrumentalisierung der Religion zu verhindern, egal ob für politische oder wirtschaftliche Interessen.

Hakkı Keskin (Bundesvorsitzender)