Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrecht

Die Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts war
VON ANFANG AN ZUM SCHEITERN VERURTEILT!

Erst im Sommer dieses Jahres ließ die Überlegung des Bundeskanzlers, das Staatsangehörigkeitsgesetz zu ändern, die vage Hoffnung aufkommen, Kinder von Einwanderern könnten von Geburt an mit einem deutschen Paß gleichberechtigt in dieser Gesellschaft aufwachsen.

Die Einsicht, die Integration von Ausländern müsse gefördert werden, führte in Bonn zu der Konsequenz, Kindern ausländischer Eltern weder eine doppelte Staatsange-hörigkeit zu gewähren noch ihnen das Territorialrecht, also das ‚Geburtsprinzip‘ zuzugestehen.

Statt dessen wird den Ausländern die Richtung der Reform aufgezeigt, eine Rich-tung, die 7 Millionen Menschen, die ohne deutschen Paß in diesem Lande leben, nur allzu gut kennen, nämlich durch das ‚Ausländergesetz‘, dem die Ausländer seit vie-len Jahren ihre Sonderstellung und Sonderbehandlung in dieser Gesellschaft ver-danken.

Für eine Einigung in der Staatsangehörigkeitsfrage haben die Parteispitzen in Bonn knapp anderthalb Jahre gebraucht, um auf die wirklich epochale Lösung zu kommen: ‚Einbürgerung durch Ausländergesetz‘.

Dies ist übrigens eine Praxis, die schon seit Jahren angewandt wird und den jetzt schon in Deutschland lebenden Kindern von Einwanderern den Erwerb der deut-schen Staatsangehörigkeit nach § 85 Ausländergesetz (Erleichterte Einbürgerung) garantiert.

Also stellt sich für die Türkische Gemeinde in Deutschland die Frage: ‚Was ist da eigentlich liberalisiert oder reformiert worden?‘ Die Türkische Gemeinde in Deutschland hält derartige Verwässerungsvorschläge für äußerst schädlich für einen Integrationsprozeß in der vierten Generation der Ein-wanderung.

Emine Demirbüken (Pressesprecherin)