Teile der ersten Einwanderergeneration dürfen nicht ausgeschlossen werden !
Den von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Entwurf zum Einbürgerungs-recht können wir – vor allem in einem sehr entscheidenden Punkt – nicht akzeptie-ren, weil er die Bezieher von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe von einer generellen Ein-bürgerung ausschließt. Insbesondere bei den älteren Einwanderern der ersten Gene-ration ist die Arbeitslosigkeit ohne deren Verschulden überdurchschnittlich hoch. Ge-rade diese Menschen haben durch härteste, meist körperliche Arbeit entscheidend zum Wohlstand Deutschlands beigetragen. Infolge der Rationalisierungen in den Be-trieben verloren Hunderttausende von Ihnen ihre Arbeit. Und kaum einer von ihnen hat unter den heutigen Arbeitsbedingungen in einem recht hohen Alter noch eine Chance, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Der Bezug von Sozialhilfe wird auch bei vielen Frührentnern und Rentnern unter der Einwandererbevölkerung erforderlich sein. All diese Menschen, nämlich rund ein Viertel der Einwanderer, werden durch den vorliegenden Entwurf von der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Gerade diesen Menschen gegenüber wäre dies eine grobe Ungerechtigkeit, die unbedingt korrigiert werden muß. Auf keinen Fall aber darf das neue Gesetz hinter der bereits heute geltenden Rechts-lage zurückbleiben. Diese kennt beim Sozialhilfebezug nämlich bereits eine ’nicht verschuldete Arbeitslosigkeit‘ und räumt dieser Personengruppe immerhin die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft ein. Auch der im Gesetzentwurf verlangte Nachweis von Sprachkenntnissen darf nicht dazu führen, daß dadurch strengere Kriterien angelegt werden, als dies heute der Fall ist. Im Grundsatz jedoch unterstützen wir diese Reform, die wir seit 20 Jahren kon-sequent gefordert haben. Als Betroffene werden wir es aber nicht akzeptieren, wenn diese Reform des Staatsbürgerschaftsrechts unter dem Druck der Unionspar-teien derart verwässert wird, daß große Teile der Einwandererbevölkerung vom Er-werb der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen bleiben.
Der Bundesvorsitzende