Staatsbürgerschaft

zu unserer bundesweiten Aktion Schluß mit der Ungleichheit: Wir wollen deutsche Staatsbürger werden!

Vor genau 35 Jahren, am 30. Oktober 1961, wurde der bilaterale Vertrag zur Anwerbung türkischer ‚Gastarbeiter‘ zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet. Doch immer noch haben die in den Deutschland lebenden Türken einen Ausländerstatus.

Daher wird die Türkische Gemeinde in Deutschland mit ihren Landesorganisationen eine bundesweite Aktion unter dem Motto ‚Wir wollen deutsche Staatsbürger werden‘ durch-führen. Mit dieser Aktion wollen wir erreichen, daß es bis zum Jahr 2000 eine Million deutsche Staatsbürger aus der Türkei gibt.

Unsere Aktion beginnt mit dieser Pressekonferenz in Hamburg. Die weiteren Etappen sind Kiel (11.11.), Frankfurt (18.11.), Essen (25.11.), Hannover (2.12.), Berlin (9.12.) und Bremen (16.12.).

Wir, Einwanderer türkischer Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland, wollen nichts anderes, denn als gleichberechtigte Bürger in Deutschland zu leben. Deshalb treten wir seit Jahren für eine erleichterte Einbürgerungspolitik ein.

Die Vorstellung mancher politischen Kreise, mehr als 7 Millionen Menschen (das sind 8,8% der Bevölkerung!) auf Dauer als Ausländer, d.h. einem Sondergesetz mit minderen Rechten unterworfen, hier leben zu lassen, ist nicht nur perspektivlos, sie birgt auch in vielerlei Hinsicht ernsthafte Gefahren für ein friedliches Zusammenleben, ja sogar für die Demokratie in Deutschland. Die historischen Erfahrungen zeigen, daß ungleiche Behandlung von Millionen von Menschen letztlich zu Unruhen führt.

Ein nicht gleichberechtigtes Zusammenleben wird vor allem die zweite und dritte Genera-tion der Einwanderer auf keinen Fall als Dauerzustand akzeptieren wollen. Wie auch immer die Begründung für eine solche ungleiche Rechtsstellung seitens mancher Politi-ker sein mag, dies werden Menschen, die in Deutschland geboren wurden, die in Ham-burg, Berlin, Köln oder München groß geworden oder zur Schule gegangen sind, nicht hinnehmen. Gegenüber diesen Menschen, denen es schon heute teilweise schwer fällt, sich mit ihren Eltern in Türkisch, Griechisch, Italienisch oder Spanisch zu unterhalten, ist es nicht nur inhuman und unvernünftig, sie weiterhin als Ausländer zu behandeln, es ist provozierend. In einer derartigen Behandlung steckt ohne Zweifel ein großes Konfliktpo-tential.

Auf der anderen Seite lädt eine rechtliche Aussonderung der hier ansässigen ‚Auslän-der‘ in besonderem Maße zur Ausländerfeindlichkeit ein.

Der nach Arbeit und Wohnung suchende Deutsche, der die komplizierten Zusammen-hänge der Gründe für seine Lage nicht verstehen kann, sieht in den rechtlich und poli-tisch als Ausländer Ausgesonderten und somit nicht in die deutsche Gesellschaft Aufge-nommenen die Ursache seiner Notlage. ‚Mit welchem Recht‘, fragt sich daher mancher Deutsche, ’soll ich ohne Arbeit und Wohnung sein, wo doch viele Ausländer beides ha-ben?‘ In dieser Haltung wird er von einigen Politikern gar noch bestätigt, obwohl er wis-sen sollte, daß die Türken von Arbeitslosigkeit doppelt so hoch betroffen sind wie ihre deutschen Kollegen. Auch auf dem freien Wohnungsmarkt haben sie meist sehr große Probleme bei der Wohnungssuche, weil sie vielfach durch Sprache und Aussehen als ‚Ausländer‘ erkennbar sind.

Wie aber wäre es, wenn diese sogenannten Ausländer deutsche Staatsbürger wären und auch von der Politik als gleichberechtigte Bürger behandelt würden? Es ist uns durchaus bewußt, daß Ausländerfeindlichkeit nicht allein mit dem Rechtsstatus der Einwanderer zu erklären oder gar zu lösen ist. Wir sind jedoch der festen Überzeugung, die meisten de-rer, die für Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot die Ausländer verantwortlich machen, wür-den dies nicht tun, wenn sie es mit deutschen Staatsbürgern zu tun hätten.

Selbstverständlich wird die deutsche Staatsbürgerschaft allein die Ausländerfeindlichkeit nicht beseitigen können, ihr Nährboden könnte dadurch jedoch maßgeblich eingeengt werden. Deutschland steht nun vor der entscheidenden Frage, wie der Realität der Arbeitsimmigration, wie der vollzogenen und nicht mehr umkehrbaren Einwanderung der letzten vier Jahrzehnte Rechnung getragen werden soll. Welche Lösungsvorschläge sind wirk-lich geeignet, die rechtliche Angleichung der Einwanderer an die Einheimischen zu er-möglichen?

Mit dieser Frage haben wir uns im letzten Jahrzehnt sehr intensiv auseinandergesetzt. Antworten, die nicht die völlige rechtliche Gleichstellung der Einwanderer zum Ziel ha-ben, bieten auf Dauer keine Lösung. Wenn wir von Menschen sprechen, die dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben wollen, und von denen ist hier die Rede, so können und wol-len diese Menschen den immer noch bestehenden Status mit eingeschränkten staats-bürgerlichen Rechten nicht mehr hinnehmen. Auch die Türkische Gemeinde und ihre Mitgliederorganisationen werden sie in dieser Haltung bestärken.

Weshalb die doppelte Staatsbürgerschaft?

Bei der Durchsetzung der völligen rechtlichen Gleichstellung zwischen der deutschen und der Einwandererbevölkerung sehen wir zur Einbürgerung keine Alternative. Un-bestritten erschweren jedoch eine Reihe von Hürden die Einbürgerung. Das Haupthin-dernis bei der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ist ohne Zweifel die erzwun-gene Aufgabe der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes. Eine Reihe durchaus nach-vollziehbarer Gründe aber verhindert die Entscheidung, auf die angestammte Staatsbür-gerschaft zu verzichten. Die Menschen aus dem Mittelmeerraum verbinden mit einem solchen Verzicht eine Art von Verrat und die Vorstellung, der ehemaligen Heimat und den dort lebenden Verwandten und Freunden den Rücken zu kehren. Dies aber wird als eine Absage an alles, was im Herkunftsland geblieben ist, betrachtet und verbindet sich mit Schuldgefühlen, wird somit oft zu einem großen psychologischen Problem. Die Be-wältigung dieses Zwiespaltes wird überdies noch erschwert, wenn der Einbürgerungswil-lige nicht selten feststellen muß, daß er von der Politik und Teilen der deutschen Gesell-schaft abgelehnt und weder akzeptiert noch toleriert wird. Der Einbürgerungswillige be-fürchtet also, am Ende ohne Kompensation für die Aufgabe seiner bisherigen Staatsbür-gerschaft und den damit verbundenen Verlust vieler emotionaler Bindungen dazustehen, weil die neue Gesellschaft ihn nicht annimmt. Die Angst, am Ende gar nichts mehr in Händen zu halten, keinen Boden mehr unter den Füßen zu haben, verhindert dann sehr oft eine Entscheidung für die neue Gesellschaft, die ihm nicht Heimat sein will.

Auch die zunehmende Ausländerfeindlichkeit nach der deutschen Wiedervereinigung, insbesondere durch die Ereignisse von Hoyerswerda, Rostock, Mölln und Solingen, hat dazu beigetragen, die Einwanderer zu verunsichern. Viele von ihnen wollen sich daher zumindest die Option auf eine spätere Rückkehr offenhalten und dann nicht wiederum als ‚Ausländer‘, diesmal im Herkunftsland, leben müssen.

Zu diesen Aspekten kommen weitere rechtlich-materielle Hindernisse. Die Arbeitsimmig-ration vor allem aus den Mittelmeerländern in die Staaten Nord- und Mitteleuropas hat einen ganz anderen Charakter als die klassischen Auswanderungen nach Nordamerika oder Australien. Die Nähe, schnelle Verkehrsanbindungen und die damit verbundenen ständigen Kontakte zu den Verwandten und damit zum Herkunftsland, die Urlaubsauf-enthalte sowie der Besitz von Wohnungen oder Grundstücken machen staatsbürgerliche Bindungen oft notwendig.

Für die Bundesrepublik Deutschland entstehen aus diesen Bindungen und Kontakten der Doppelstaatsbürger keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: ein Deutschland mit Millionen von Bürgern mit zwei Staatsbürgerschaften würde bedeuten, daß diese Menschen eine für beide Seiten fruchtbare Brücke vor allem für menschliche und kulturelle Beziehungen zwischen Deutschland und den Herkunftsländern und -orten dieser Bürger knüpfen wür-den. Diese Bindungen stellen nicht nur eine wichtige Bereicherung des kulturellen Le-bens dar, sie werden sich auch für die politische Entwicklung Deutschlands als vorteilhaft erweisen.

Die Kritiker doppelter Staatsbürgerschaften führen als Argument ins Feld:

  • Doppelstaatsbürger wären privilegiert, da sie die für sie jeweils günstigsten Bedingungen frei wählen könnten,
  • durch viele Doppelstaatsbürger entstünden Probleme in den zwischenstaatlichen Beziehungen,
  • die Loyalitätsfrage bliebe ungeklärt.

Die Doppelstaatler genießen faktisch nur in dem Staat, in dem sie leben, staatsbürgerli-chen Rechte und sind damit allen Rechten und Pflichten allein des neuen Staates unter-worfen. Solange sie sich in ihrer neuen Heimat aufhalten, ruht die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes und hat daher keine praktische Bedeutung. Es wäre somit völlig problemlos, nicht nur den Einwanderern in der Bundesrepublik zwei Staatsbürgerschaf-ten zuzugestehen, wir wünschen uns dies für alle Arbeitsimmigranten mit ihren Familien, also für mehr als 20 Millionen Menschen, die heute in den Staaten der Europäischen Union leben. In anderen EU-Staaten haben auch bereits viele Millionen Immigranten die doppelte Staatsbürgerschaft.

Auch die ‚Probleme in den zwischenstaatlichen Beziehungen‘ sind in den letzten Jahren weitgehend gegenstandslos geworden, da die westeuropäischen Staaten alle aufgetrete-nen Schwierigkeiten wie z.B. bei der Wehrpflicht inzwischen durch bilaterale Vereinba-rungen aus der Welt geschafft haben.

Ungeachtet aller politischen Attacken gegen doppelte Staatsbürgerschaften leben selbst nach vorsichtigen Schätzungen etwa 2 Mio. Doppelstaatler allein in Deutschland. Kinder aus binationalen Ehen können beispielsweise die Staatsbürgerschaft beider Eltern er-werben; und auch alle Aussiedler aus Osteuropa erhalten die deutsche Staatsbürger-schaft, ohne daß sich die Behörden noch um den Paß des Herkunftslandes kümmern würden.

Trotz der vielen Doppelstaatler ergaben sich aus deren zwei unterschiedlichen Staats-bürgerschaften bislang keine nennenswerten Probleme. Das vehemente Eintreten man-cher Politiker dagegen ist also allein ideologischen Vorbehalten geschuldet, für die es keinerlei rationale Gründe gibt.

Die Frage nach der Loyalität ist nicht allein mit der Staatsbürgerschaft zu begründen. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist für jeden Einwanderer ein sehr weitreichen-der und bedeutender Schritt für das Zugehörigkeitsgefühl zu dieser Gesellschaft und deren Staatswesen. Doch die Einwanderer werden bis zur dritten oder gar vierten Gene-ration ihre Herkunft sicher nicht verleugnen wollen, ist diese Herkunft doch für viele ein unverzichtbarer Teil ihrer Identität. Diese emotionalen Bindungen an die Heimat der El-tern und Großeltern führen ganz sicher nicht zu einem Loyalitätskonflikt. Auch die Sie-benbürger Schwaben in Rumänien, die Wolgadeutschen in Rußland oder Kasachstan oder die deutschstämmigen US-Amerikaner bekennen sich zum Herkunftsland Deutsch-land. Doch insbesondere die US-Amerikaner deutscher Abstammung bekennen sich zu ihrem Staat, weil sie dort in aller Regel eine gleichberechtigte Aufnahme gefunden ha-ben. Bei den Wolgadeutschen oder den Siebenbürger Schwaben ist dies vielleicht nicht im gleichen Maße der Fall. Loyalität hängt demnach weitgehend davon ab, wie die Mehr-heitsgesellschaft in der neuen Heimat mit ihren Einwanderern umgeht, kaum davon, ob der Neubürger einen oder zwei Pässe in seiner Tasche trägt.

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft darf jedenfalls nicht so verstanden wer-den, daß die Eingebürgerten ihrer Herkunftssprache, Religion oder ihrer kulturellen Wer-te verlustig gehen müssen. Integration darf nicht mit Assimilation verwechselt werden. Auch nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft muß die dynamisch gemeinte und sich erweiternde kulturelle Identität und Vielfalt der Minderheiten bewahrt und ge-pflegt werden.

Wir möchten Sie höflich bitten, unsere bundesweite Aktion ‚Wir wollen deutsche Staats-bürger werden‘ mit Engagement zu unterstützen, damit unsere berechtigten Forderun-gen, welche wir seit 15 Jahren erheben, nunmehr realisiert werden können. Wir fordern:

1. Unsere in Deutschland geborenen Kinder müssen automatisch die Staatsbürger-schaft ihres Geburtslandes erwerben, wie dies auch bei den meisten unserer Nachbarn längst der Fall ist;

2. einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nach längstens achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt, und zwar ohne die erzwungene Aufgabe der bisherigen, also unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft;

3. eine Bearbeitung der Anträge auf Einbürgerung innerhalb einer Frist von drei Mo-naten.

Prof. Dr. Hakkı Keskin

(Bundesvorsitzender)

Ali Kurtuldu Nihat Ercan

(stellvertr. Vorsitzender) (stellvertr. Vors.)

[Bündnis Türkischer Einwanderer Hamburg e.V.]