Stellungnahme der TGD zum Bericht der Kommission

Stellungnahme der TGD zu dem Bericht der unabhängigen Kommission 'Zuwanderung'vom 4.Juli 2002

Die TGD begrüßt den Bericht der unabhängigen Kommission ‚Zuwanderung‘, als ein konsensfähige Grundlage für ein Zuwanderungs- und Integrationsgesetz des Bundes für alle im Bundestag vertretenen Parteien.

Die Umsetzung der im Bericht gemachten Vorschläge in ein Bundesgesetz sollten ohne Abstriche noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Wir rufen insbesondere die CDU auf, ihre starre und jede Verbesserung der Lage der Einwanderer ablehnende Haltung, im eigenen längerfristigen Interesse zu ändern.

Als eine der wichtigsten Vertreter der größten Bevölkerungsgruppe der Einwanderer aus der Türkei, sind wir mit den Fragen der Integration und Integrationspolitik intensiv vertraut und befaßt. Das ist auch das Hauptanliegen der Türkischen Gemeinde in Deutschland.

Unsere Zustimmung und Kritik zu diesem Bericht wollen wir hier in einigen für uns wesentlichen Punkten deutlich machen.

Die Grundphilosophie und Intention des Berichtes ist sehr stark nach den Interessen- und Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert. Nicht der Mensch und grundsätzlich nicht die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine bessere Integration stehen im Mittelpunkt des Berichtes, sondern die Wirtschaftsinteressen des Landes. Damit haben wir Schwierigkeiten.

Die Anwerbung von Fach- und Spitzenkräften aus den Schwellenländer und Länder der Drittenwelt durch reiche Staaten, darunter Deutschland wird die Diskrepanz zwischen ihnen noch krasse und ungerechter machen und letztendlich den Druck der Auswanderung aus diesen Ländern stärken. Dieses Thema wird völlig außer Acht gelassen. Für mehr als 50 Millionen Menschen weltweit, die aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen bleibt in Festung Europa kein Platz mehr.

Eine Reihe von Vorschlägen im Bericht finden wir richtig und wichtig, wenn auch nicht konsequent und aus unserer Sicht nicht Visionär. Dort fehlen auch einige wichtige Themenbereiche.

Der Bericht berücksichtigt einige wichtige Vorschläge, die wir der Kommission bei der Anhörung am 26./27.April vorgelegt und diskutiert hatten. Diese sind:

1. Im Bereich Kindergarten und Schule wird ein Interkulturelle Lehransatz vorgeschlagen (S.214 ff).

2. Eine Erleichterte Einbürgerung für ältere Migranten, dabei wird eine generelle Zulassung der Mehrstatigkeit für Menschen vorgeschlagen, die bis zur Anwerbestopp im Jahre 1973 nach Deutschland kamen. Sie sollen auch von Anforderungen der Sprachkenntnissen befreit werden (S.249). Unsere Forderung erfaßt die generelle Tolerierung der alten Staatsbürgerschaft.

3. Es wird eine baldige Verabschiedung eines Antidisikriminierungsgesetzes gemäß den EU-Richtlinien empfohlen (S.251). Unser Vorschlag geht hierbei viel weiter. Mit diesem Gesetz soll nicht nur der Rassisimus, Antisemitismus und Ausländerhaß bekeäpt werden, sondern auch die Benachteiligung der kulturellen Minderheiten schrittweise aufgehoben werden.

4. Sprach- und Integrationskurse werden ähnlich wie wir vorgeschlagen. Allerdings nach unserer Meinung sollten die Kosten vom Staat übernommen werden, damit die finanzielle Seite kein Grund für die nicht Teilnahme sein soll (S.261).

Außerdem wird:-Für die hier geborenen Menschen Ausweisungsschutz vorgeschlagen. -In den Schulen wird die Aufnahme der islamischer Religionsunterricht in das Unterrichtsprogramm in deutsche Sprache vorgeschlagen (S.237). Wir würden gern dies in türkischer Sprache unterrichtet sehen. -Eine Vereinfachung und Übersichtlichkeit der Aufenthaltstitel im Ausländerrecht wird vorgeschlagen (S. 280). -Außerdem wird das Bündeln von Zuständigkeiten empfohlen (S. 281 ff).

Wir begrüßen all diese Vorschläge, wenn auch manche dieser Vorschläge weit hinten unserer Vorschläge bleiben.

Was sind unsere Hauptkritikpunkte:

1. Das Grundphilosophie und die meisten Vorschläge sind in diesem Bericht sehr stark nach den Interessen der Wirtschaft Orientiert.

2. Die Notwendigkeit der generellen Überarbeitung das Ausländerrecht wird ignoriert. Das Ausländerrecht sollte aber von manchen Unsinigkeiten befreit werden. Konkrete Beispiele:- Die Aufenthaltsberechtigung eines Schülers aus Ex-Jugoslavien geht verloren, weil er länger als 6 Monate als Austauschschüler in USA sich aufhielt. – Ein Türke, der Rentner geworden ist, verliert nach 27 Jahre Aufenthalt ebenfalls seine Aufenthaltsberechtigung, weil er sich länger als 6 Monaten in der Türkei aufhielt. – Weshalb sollte es den Rentner nicht erlaubt sein, so lange sie wollten sich im Ausland aufzuhalten, wie auch deutsche Rentner ? – Einer Studentin aus Kamerun droht die Ausweisung, weil ihr Man mit dem Studium fertig ist und auch sie ohne Abschluß ihres Studiums Deutschland verlassen muß.

3. Es sind neue Strukturieren zur Gestaltung der Einwanderung und Integration als eine Querschnittsaufgabe erforderlich. 4. Mitbestimmung und finanzielle Förderung der kulturellen Minderheiten ist erforderlich. Integration ohne Mitwirkung und Mitgestaltung der Einwanderer nicht möglich. (Es ist bezeichnend, daß Einwandererverbände, im Gegensatz zu den Deutschen Verbänden, keine Erwähnung finden (S.211)

5. Die Einrichtung einer Härtefallkommission wird nicht vorgesehen.

6. Einmalige generelle Amnestie für die in Deutschland illegal lebenden Menschen wäre ein großer humaner Akt und auch im Interesse des Landes.

7. Verfestigung des Aufenthaltsstatus für die sogenannten ‚Geduldeten‘ ist erforderlich. Die abgelehnten, aber wegen GFK nicht abschiebbare Menschen brauchen eine klare Perspektive und Verfestigung ihres Aufenthaltsrechts.