Visumszwang für Kinder stellt einen Verstoß gegen Art 6 GG dar
Die Einführung der Visumspflicht auch für Kinder legal in Deutschland lebender Tür-ken, Marokkaner, Tunesier und Bürger des ehemaligen Jugoslawien zeigt erneut, daß die Bundesregierung den hier lebenden Einwanderern das Leben mit allen Mit-teln erschweren will.
Zugleich sollen mit diesen Maßnahmen und mit der von CSU-Politikern geführten Diskussion darüber, Ausländern erst nach fünf Jahren Aufenthalt eine Arbeitserlaub-nis zu erteilen, die Ausländer erneut zu Sündenböcken für zunehmende Arbeitslo-sigkeit und Armut gemacht werden. Wozu derartiger Mißbrauch von Meinungsträger-schaft aus parteipolitischen Gründen zu Lasten der Schwachen in einer Gesellschaft führen kann, haben uns bereits die Ereignisse von Rostock, Mölln, Solingen und in vielen anderen Städten mehr als deutlich gezeigt.
Besonders in den letzten Jahren führte die Handhabe bei der Erteilung von Visa durch die deutschen Konsulate in der Türkei immer wieder zu massiven Beschwer-den. Selbst bei Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen wird bis heute vielen El-tern, die ihre Söhne und Töchter in Deutschland besuchen wollen, die Erteilung ei-nes Visums ohne Angabe von Gründen versagt. In den Ablehnungsschreiben wird sogar betont, daß derartige Ablehnungen keiner Begründung bedürften. Über diese Willkür deutscher Konsulate bei der Erteilung oder Ablehnung eines Visumsantrags haben wir zwar bereits mit Außenminister Kinkel korrespondiert, dies führte aller-dings nicht dazu, daß diese schikanöse Praxis geändert wurde.
Hinzu kommt, daß es in der flächenmäßig sehr großen Türkei nur drei Städte gibt, in denen man ein Visum für Deutschland beantragen kann: Ankara, Istanbul und Izmir. Antragsteller müssen viele Anläufe, oft monatelanges Warten und lange Wege in Kauf nehmen, die mit oft hohen Reise- und Aufenthaltskosten verbunden sind. Und dies mit sehr ungewissem Ausgang. Wir können uns unter diesen Voraussetzungen gut vorstellen, was türkische Eltern erwartet, wenn ihre in der Türkei lebenden Kinder sie besuchen wollen: Schikanen, Schikanen und noch einmal Schikanen!
Doch nicht nur Besucher, auch alle bereits in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren benötigen künftig eine Aufenthaltserlaubnis. Dies bedeutet für die Ausländerbehörden einen kaum zu bewältigenden Mehraufwand. Die schon jetzt überlasteten Ämter müssen dann allein für mehr als eine Million Kinder aus den Anwerbeländern die notwendigen Papiere ausstellen. Doch schon heute sind die Wartezeiten für Aufenthaltserlaubnisse oder -berechtigungen unerträglich lang.
Deshalb wird Art. 6/1 GG ‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung‘ für Visumspflichtige nur eingeschränkt gelten. Wir bitten daher insbesondere die Medien, ihr Augenmerk besonders auf die Praxis der Verga-be von Visa zu richten und zu überprüfen, inwieweit diese mit unseren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist.
Wir erwarten daher, daß zumindest die Erteilung von Visa künftig schnell erfolgen sollte sowie überprüfbaren und justitiablen Richtlinien genügen muß, damit die Fami-lien der Einwanderer aus den Anwerbestaaten nicht weiterhin unter Willkür in deut-schen Konsulaten zu leiden haben.
Prof. Dr. Hakký Keskin