Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern ist Restriktiv und widerspricht den bisherigen Versprechungen und Positionen der Regierungsparteien !

Der Bericht der unabhängigen Kommission ‚Zuwanderung‘ unter Vorsitz von Frau Prof. Süssmuth fand in der Öffentlichkeit große Beachtung. Auch TGD hat als Einwandererorganisation trotz manche Kritikpunkte im wesentlichen die umfassenden Vorschläge der Kommission begrüßt (Presseerklärung vom 6.7.2001). Die Mitglieder der Kommission müßten nach der Vorlage des Gesetzentwurfes von Herrn Schily sich recht verschaukelt fühlen. Vor allem für die in Deutschland lebenden Nichtdeutschen und für derer Integration in die deutsche Gesellschaft sieht der Schily-Entwurf Verschärfungen vor. Konstruktive Vorschläge der Unabhängigen Kommission bleiben im Schily-Entwurf unberücksichtigt. Er widerspricht auch den bisherigen Versprechungen und Positionen der SPD und Grünen. Die Begründung, man brauche die Zustimmung der Unionsparteien im Bundesrat, ist mehr als ärgerlich. Die Regierungsparteien sind nicht für eine Verschärfung des Ausländerrechts eingetreten, sondern für eine Reform, um die Rahmenbedingungen für eine Integrationspolitik zu verbessern.

  • Der Schily-Entwurf behält, ja verschärft das Ausländergesetz als Abwehrrecht.
  • Als einziger Maxime gelten nun mehr allein die ökonomischen Interessen der Unternehmen.
  • Die ‚wirtschaftlich und sozial weniger nützlichen Ausländer‘ sollen nach diesem Entwurf unter kaum erfüllbaren Bedingungen eine Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus erwerben dürfen und somit einem dauerhaften Ermessensspielraum der Behörden unterworfen werden.

Hier einige Beispiele:

  • § 9 erweitert und erschwert die Bedingungen für den Erwerb der Niderlassungserlaubnis als die einzige Form der Verfestigung des Aufenthalts. Nummer 7 verlangt ‚ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache‘, ähnlich bei dem Erwerb der deutschen Sprache. Im geltenden Ausländergesetz reichen dagegen ‚einfache Sprachkenntnisse‘ aus. Nummer 8 verlangt sogar Verfügung über ‚Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.‘ Zur Zeit haben rund 2,7 Millionen Nichtdeutsche und das wären jeder dritte Nichtdeutsch, keinen verfestigten Aufenthaltsstatus und wären somit mit diesen Bedingungen Konfrontiert. Die meisten von ihnen sind kaum in der Lage diese Voraussetzungen für eine Verfestigung zu erfüllen.
  • § 32 senkt das Nachzugsalter der Kinder von 16 auf 12 Jahren, obwohl die Europäische Kommission eine Erhöhung des Kinderalters auf 18 Jahre vorschlägt.
  • § 69 sieht eine massive Erhöhung der Gebühren bei der Erteilung einer Aufenthaltserlabnis vor.
  • Bei der Nichtteilnahme an einem ‚Integrationskurs‘ droht den Ausländer eventuell auch die Ausweisung.

Der Gesetzentwurf läßt die für in Deutschland lebenden Migrantenbevölkerung sehr zentralen Vorschläge der Unabhängigen Kommission völlig außer Acht:- Eine erleichterte Einbürgerung für ältere Migranten, die bis zum Anwerbestopp im Jahre 1973 nach Deutschland kamen. Bei diesen Menschen wird eine großzügige Handhabung der Zulassung der Mehrstaatigkeit und Befreiung von den Anforderungen des Nachweisen der deutschen Sprachkenntnisse empfohlen. – Für die in Deutschland geborenen und hier aufgewachsenen Menschen wird ein Ausweisungsschutz vorgeschlagen.

Prof. Dr. Hakki Keskin