ECRI

TGD begrüßt den Bericht der 'Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz' (ECRI) als sachlich, inhaltlich korrekt und mit wichtigen Verweisen auf längst fälligen Handlungsbedarf!

Mit großem Interesse und Respekt haben wir den Deutschland-Bericht der ‚Europä-ischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz‘ (ECRI) vom Juli 2001 gele-sen. Dieser Bericht stellt eine gründliche und nüchterne Analyse der Lage der Kultu-rellen Minderheiten in Deutschland dar und enthält eine Vielzahl sehr wichtiger Vor-schläge. Dieser Bericht sollte insbesondere von den politischen Parteien aber auch von den Vertretern der Institutionen von Bildungseinrichtungen bis hin zu den Me-dien aufmerksam gelesen und bewertet werden. Der ECRI gilt hierfür unser Dank und unsere Anerkennung.

Wir sind verwundert und erstaunt, dass Bundesinnenminister Otto Schily über diesen Bericht, vor allem über die Aufforderung des Europarates an Deutschland ‚wir-kungsvoller gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen‘, ‚verärgert‘ sei.

Die Europäische Kommission erläutert und begründet die Notwendigkeit einer Viel-zahl von Maßnahmen, um wirkungsvoller und konsequenter gegen Rassismus, An-tisemitismus und Ausländerfeindlichkeit vorzugehen.

Der bestehende Gesetzesrahmen und die politischen Maßnahmen haben sich bei der Bekämpfung von Rassismus Fremdenhass und Intoleranz sowie ge-genüber rassistisch motivierten Gewalttaten als unzureichend erwiesen, so die Kernaussage des Berichtes.

Hier einige der Vorschläge, die auch die Türkische Gemeinde in Deutschland seit Jahren unterstreicht :

  • Deutschland braucht eine spezifische Antidiskriminierungsgesetzgebung auf Bun-desebene, um gegen Diskriminierung in den Schlüsselbereichen des öffentlichen Lebens wie Wohnungsbau, Bildung, Gesundheit sowie im Dienstleistungsbereich vorgehen zu können und den Zugang der Minderheiten zu diesen Sektoren zu er-leichtern,
  • Rassistische Straftaten sind als besondere Straftaten einzustufen und härter zu be-strafen,
  • Verbesserung der polizeilichen Methoden zur Überwachung und Bekämpfung ge-walttätiger Rechtsextremisten,
  • Menschen, die seit Jahrzehnten als Ausländer in Deutschland leben, sind unter Hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft einzubürgern und damit rechtlich gleichzustellen,
  • durch Gewährung des Kommunalen Wahlrechts ist eine politische Beteiligung zu ermöglichen,
  • in Deutschland geborenen Menschen muss Schutz vor Ausweisung gewährt wer-den,
  • Für Einzelbeschwerden ist eine Kommission oder die Institution eines Bürgerbeauf-tragten einrichten,
  • Bei Verwandtenbesuchen sollte die Ausstellung eines Visums nicht grundlos ver-sagt werden dürfen,
  • Es ist ein Klima zu schaffen, in dem die Angehörigen von Minderheiten geachtet werden und ihr Beitrag für die deutsche Gesellschaft geschätzt und gewürdigt wird,
  • Mit Hilfe von Lehrstoffen in den Schulprogrammen über allgemeine Menschenrech-te, über die Gefahren durch rechtsextremistische Parteien und Gruppen sowie über die kulturelle Vielfalt der deutschen Gesellschaft sind Rassismus, Fremdenhass und Intoleranz zu bekämpfen und die Bereicherung durch kulturelle Vielfalt zu vermitteln. Wir nennen diesen Ansatz interkulturelle Erziehung.

Diese und weitere konkrete Vorschläge stehen seit Jahren auf der Tagesordnung der Politik, werden aber aus parteipolitischem Kalkül nicht behandelt oder es wird gar gegen sie polemisiert . Ohne eine Umsetzung dieser und weiterer Vorschläge der ECRI wird eine wirkungsvolle und konsequente Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus sowie die Schaffung eines toleranten Klimas für das Zusam-menleben der deutschen Bevölkerung mit den kulturellen Minderheiten nicht gelin-gen.

Prof. Dr. Hakkı Keskin