Innenministerkonferenz entschied sich bei geduldeten Flüchtlingen für ein Zweiklassenrecht!

Der auf der Innenministerkonferenz gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Bleiberecht ist nicht geeignet, die Situation hier lebender, 'geduldeter' nichtdeutscher Staatsangehöriger zu verbessern.

Der Kompromiss sieht vor, dass nur diejenigen Flüchtlinge mit Duldung ein Bleiberecht erhalten sollen, die einen Arbeitsplatz nachweisen und den eigenen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Es grenzt schon an Zynismus, dass das Bleiberecht ausgerechnet an den Nachweis bzw. die Aufnahme einer Beschäftigung gekoppelt werden soll, wo doch in der Vergangenheit geduldeten Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis von Amts wegen verweigert wurde. Daran ändert auch die nun vereinbarte einjährige Übergangsfrist nichts, da sich die Beschäftigungschancen von Flüchtlingen mittelfristig kaum verbessern werden.

Bekanntermaßen können nicht anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, wenn sie in diesen Ländern einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Dies ist der Fall bei Krieg, Bürgerkrieg und politischer Missachtung von Menschenrechten.

Aus diesem Grund konnten rund 300 000 abgelehnte Asylantragsteller nicht abgeschoben werden und erhielten eine Duldung, die immer wieder nach wenigen Monaten verlängert werden müssen. Diesen Menschen wurde die Arbeitsaufnahme verboten. Mit dem getroffenen Kompromiss der Innenminister wird dieses Problem für den überwältigenden Teil der kettengeduldeten Flüchtlinge nicht gelöst.

Auch in diesem Fall zeigt die Große Koalition, dass sie unfähig ist, eine humane Gesamtlösung herbeizuführen.

Das EU-Mitglied Spanien hat vorgemacht, dass dieses Problem mit einer mutigen Reform gelöst werden kann. Spanien hat die Legalisierung von illegal eingereisten und geduldeten Flüchtlingen konsequent ermöglicht.

Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass sich Deutschland dem spanischen Beispiel anschließt und allen hier lebenden, geduldeten Flüchtlingen eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive einräumt.

Prof. Dr. Hakkı Keskin