PKK-Chef Öcalan muß in der Türkei vor Gericht

Die PKK wird nicht nur in der Türkei sondern u.a. auch in den USA und Deutschland als eine gefährliche terroristische Organisation eingestuft und ist daher in diesen Ländern verboten.

Einige PKK-Funktionäre wurden auch bereits wegen schwerer Straftaten wie Mord, Mordversuch, Brandstiftung, Erpressung und Drogenhandel zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hat jüngst ihren Haftbefehl gegen Öcalan für eine Serie von Brandanschlägen gegen türkische Einrichtungen und Morde an ‚abtrünnigen‘ ehemaligen PKK-Aktivisten aktualisiert und aus-geweitet.

Öcalan ist der Gründer und absolute Herrscher über die PKK. Auf seinen Befehl wur-den in den vergangenen 14 Jahren unzählige Terroranschläge vornehmlich in der Türkei verübt. Rund 30.000 Menschen, darunter Tausende Kinder, Frauen und alte Männer fielen dem bewaffneten Kampf und den Terroranschlägen für einen eigenen Kurdenstaat zum Opfer. Zu den Opfern zählen ebenfalls Tausende PKK-Kämpfer, die von der türkischen Armee getötet wurden.

Zehntausende haben in Folge dieser Kampfhandlungen ihre Dörfer verlassen müs-sen. Die gesamte Entwicklung Südostanatoliens wurde von den Terroranschlägen, die auch nicht vor der Zerstörung von Schulen, Krankenhäusern, Stromleitungen, Brücken und Fabriken haltmachten, stark gehemmt.

Darüber hinaus hat der Kampf mit der PKK die ökonomische Entwicklung insbeson-dere in den mehrheitlich bewohnten Regionen Südostanatoliens nicht nur massiv beeinträchtigt, sondern auch die weitere Demokratisierung des Landes gehemmt und die Rolle des Militärs gestärkt.

Deshalb ist es für die Türkei zu einem nationalen Anliegen geworden, PKK-Chef Ö-calan in der Türkei vor Gericht zu stellen. Dies ist auch ein Gebot der politischen E-thik und internationaler Verpflichtungen. Die breite Empörung der türkischen Bevölke-rung über die Haltung der italienischen Regierung gegenüber der PKK ist verständ-lich. Hierfür müßte allerdings gemäß der italienischen Verfassung die Todesstrafe in der Türkei – wie auch bereits seit langem vorbereitet – abgeschafft werden. Wie wür-den Italien und Deutschland reagieren, wenn die Türkei international gesuchte Terro-risten der Roten Brigaden oder der RAF auf freien Fuß setzen würde? Ein unnach-giebiger Kampf, wie ihn Italien und Deutschland gegen die eigenen Terroristen ge-führt haben, darf der Türkei nicht verwehrt werden. Dies hieße, mit zweierlei Maß zu messen!

Trotz der schwierigen Situation appelliert die Türkische Gemeinde in Deutschland mit allem Nachdruck zu einem sachlichen Umgang mit dem Thema und zu Besonnen-heit. Wir würden es begrüßen, wenn die beteiligten Regierungen zu einer einver-nehmlichen Regelung des Problems kämen.

Der Vorstand