Die Zuwanderung wird gesteuert, die Integration der hier lebenden Einwanderer, ihrer Kinder und Enkel wird gänzlich ausgeklammert — die Rahmenbedingungen für die Integration werden verschärft
Das neue Zuwanderungsgesetz will die Zuwanderung nach Deutschland gemäß den Prioritäten der Wirtschaft und dem Verlangen der Unternehmer nach hochqualifizier-ten Arbeitskräften steuern. Das Zuwanderungsgesetz bricht zugleich, wenn auch auf Umwegen, mit dem Tabu, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei. Das Zuwanderungsgesetz bringt aber für die in Deutschland lebenden 7,3 Mio. nichtdeutschen Einwanderer, ihre Kinder und Enkel, die zumeist gebürtige Bundes-republikaner sind, keinerlei verbesserte Rahmenbedingungen für ihre Integration. Im Gegenteil: die Bedingungen für die Verfestigung des Aufenthaltsstatus werden für den größten Teil der Einwandererbevölkerung ganz massiv erschwert. Für eine Nie-derlassungserlaubnis müssen die Antragsteller zukünftig ‚ausreichende Deutsch-kenntnisse‘ sowie ‚Grund¬kenntnisse über das deutsche Rechts- und Sozial-system‘ nachweisen. Diese Bedingung können diejenigen Einwanderer der ersten und zweite Einwanderergeneration kaum erfüllen, die in Deutschland keine Schule besucht haben. Eine verfestigte Aufenthaltserlaubnis ist aber die Grundvoraussetzung für eine Integration in die deutsche Gesellschaft. Bislang reichten zu einer Verfestigung des Aufenthaltserlaubnis ‚einfache Deutschkenntnisse‘ aus. Dies ist eine ganz entscheidende Verschärfung und Verschlechterung für Millionen von Betroffenen. Das Zuwanderungsgesetz berücksichtigt eine Vielzahl der Vorschläge der ‚Zuwande-rungskomission‘ unter dem Vorsitz von Frau Prof. Süssmuth für eine zukunftsgerech-te Integrationspolitik nicht. Nach Jahrzehnten der Diskussion wurde nun die Chance vertan, ein modernes, die Integration förderndes und perspektivisches Einwanderungsgesetz in Angriff zu nehmen und zu realisieren.
Der Bundesvorsitzende