REFORM DES STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHTS:

Antrag der SPD ein unzureichender Schritt in die richtige Richtung

Am 26. März steht im Bundestag der Antrag der SPD-Fraktion ‚Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern‘ zur Ab-stimmung. Wir rufen die Abgeordneten der FDP, aber auch die sogenannten ‚jungen Wilden‘ in der CDU-Bundestagsfraktion auf, diesem Antrag zuzustimmen. Die Koali-tionsregierung hatte zwar in ihrem Regierungsprogramm eine Reform des Staatsan-gehörigkeitsrechts angekündigt, die Unionsparteien jedoch jeden Reformversuch, selbst wenn er vom eigenen Koalitionspartner FDP stammte, stets blockiert. Die ‚echten‘ Liberalen in der FDP sind nun erneut aufgerufen, wie auch bei der Abstim-mung zum ‚großen Lauschangriff‘ liberales Profil zu zeigen. Der Antrag der SPD bleibt allerdings weit hinter unseren Erwartungen wie auch hinter den bisherigen Ankündigen von Partei und Bundestagsfraktion zurück. Es ist bedau-erlich, wenn das Territorialprinzip nur für die hier geborenen Kinder gelten soll, ‚von denen ein Elternteil bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde…‘. Nicht nur diese, vielmehr alle Kinder, deren Eltern eine verfestigte Aufenthaltserlaub-nis besitzen, müßten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Selbst-verständlich sollte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht nur die Kinder, sondern auch ihre Eltern und Großeltern erfassen. Deshalb fordern wir seit Jahren für alle Einwanderer einen Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen Staatsbürger-schaft, die seit acht Jahren regelmäßig in Deutschland leben und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen. Grundelement einer solchen Reform müßte sein, die gel-tende erzwungene Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für eine Einbürgerung fallenzulassen, also die allgemeine Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft. Trotz dieser Kritik sehen wir im Antrag der SPD-Fraktion einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der das Abstammungsprinzip (jus sanguinis) um das Prinzip des Geburtsortes (jus soli) ergänzt und den Weg für die allgemeine Hinnahme der dop-pelten Staatsbürgerschaft für Kinder und Jugendliche freimacht.

Der Bundesvorsitzende