Als 'Wiedereinführung der Sippenhaft” verurteilte der stellvertretende Bundesvor-sitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD, Safter Çınar, die Entschei-dung des Verwaltungsgerichtes München, den 14jährigen 'Mehmet” wegen kriminel-ler Taten gemeinsam mit seinen völlig unbescholtenen Eltern auszuweisen.
Daß der in der Bundesrepublik geborene und aufgewachsene ‚Mehmet” von einer starken kriminellen Energie getrieben werde, stehe außer Zweifel. Da er aber in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen sei, habe auch er ein Anrecht darauf, die Folgen seiner Taten in der Bundesrepublik zu verbüßen. Leider ließe aber die Rechtslage eine Ausweisung des Jugendlichen zu. Es sei mehr als zynisch, wenn das Verwaltungsgericht meine, der Jugendliche genieße auch deshalb keinen Aus-weisungsschutz, weil ja die Eltern mit ausgewiesen würden.
Der eigentliche Skandal sei aber die Mitausweisung der Eltern, die seit über 30 Jah-ren in der Bundesrepublik leben. Sie hätten hier ein völlig unbescholtenes Leben ge-führt, seien jetzt im Rentenalter. Es sei eine absurde Rechtskonstruktion, sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auszuweisen. ‚Dies kann nur noch als Sippenhaft” bezeichnet werden”, so Çınar.
‚Diese Ereignisse dürften weder als Bayrische Posse, noch als überzogene Erscheinung im Bundestagswahlkampf abgetan werden”, heißt es in der Erklä-rung der TGD. Sie zeigten, wie weit die gegen die nichtdeutsche Minderheiten ge-richtete Politik es gebracht habe und in Zukunft bringen wird.
‚Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag nicht nur gegen die Integrations-politik, sondern auch gegen den Integrationswillen der nichtdeutschen Minder-heiten”, so Çınar. Wer so mit den Menschen umgehe, dürfe sich nicht wundern, wenn diese sich selber abgrenzten.