Antrag der SPD

Antrag der SPD-Fraktion für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht: Ein unzureichender Schritt in die richtige Richtung

Am 26. März steht im Bundestag der Antrag der SPD-Fraktion ‚Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern‘ zur Ab-stimmung. Wir rufen die Abgeordneten der FDP, aber auch die sogenannten ‚jun-gen Wilden‘ in der CDU-Bundestagsfraktion auf, diesem Antrag zuzustimmen. Die Koalitionsregierung hatte zwar in ihrem Regierungsprogramm eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts angekündigt, die Unionsparteien jedoch jeden Reform-versuch, selbst wenn er vom eigenen Koalitionspartner FDP stammte, stets blockiert. Die ‚echten‘ Liberalen in der FDP sind nun erneut aufgerufen, wie auch bei der Ab-stimmung zum ‚großen Lauschangriff‘ liberales Profil zu zeigen.

Der Antrag der SPD bleibt allerdings weit hinter unseren Erwartungen wie auch hin-ter den bisherigen Ankündigen von Partei und Bundestagsfraktion zurück. Es ist be-dauerlich, wenn das Territorialprinzip nur für die hier geborenen Kinder gelten soll, ‚von denen ein Elternteil bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren wur-de…‘. Nicht nur diese, vielmehr alle Kinder, deren Eltern eine verfestigte Aufent-haltserlaubnis besitzen, müßten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft er-werben. Selbstverständlich sollte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht nur die Kinder, sondern auch ihre Eltern und Großeltern erfassen. Deshalb fordern wir seit Jahren für alle Einwanderer einen Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, die seit acht Jahren regelmäßig in Deutschland leben und be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllen. Grundelement einer solchen Reform müßte sein, die geltende erzwungene Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für eine Einbürgerung fallenzulassen, also die allgemeine Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft.

Trotz dieser Kritik sehen wir im Antrag der SPD-Fraktion einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der das Abstammungsprinzip (jus sanguinis) um das Prinzip des Geburtsortes (jus soli) ergänzt und den Weg für die allgemeine Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft für Kinder und Jugendliche freimacht.

Prof. Dr. Hakký Keskin