Frage an die Bundesregierung in der Fragestunde

1. Welchen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung nach dem aktuellen Bericht des UN-Bildungsexperten Vernor Munoz für den strukturellen Aufbau des deutschen Schulsystems? 2. Welche Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft, um die Republik Zypern zu einer besseren Kooperation in der Frage der Aufnahme direkter Handelsbeziehungen mit Nordzypern zu bewegen?

Weiterlesen

Islamischer Religionsunterricht für türksiche Schüler an Hamburger Schulen soll in türkischer Sprache erteilt werden!

Religions- und Glaubensfreiheit sind universale Menschenrechte. Diese Rechte drücken sich in der Freiheit aus, die religiösen Inhalte im Lernen und Lehren an nachfolgende Generationen weiterzugeben, Rechte, die in den meisten Verfassungen demokratischer Staaten als unantastbare, unverzichtbare und unveränderliche Grundrechte verankert sind.

Weiterlesen

Standpunkt der TGD zur Religiösen Unterweisung türkischer Kinder in Deutschland

Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein universelles Menschenrecht. Artikel 4 Grundgesetz gewährleistet die Religionsfreiheit, Artikel 7 GG (ausgenommen die Sonderregelung des Artikel 141 GG) bestimmt, daß Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts als ordentliches - freiwilliges - Lehr-fach anzubieten ist.

Weiterlesen

Islamunterricht DAS

Es darf kein Zweifel daran gelassen werden, daß die Grundrechte der 'Glaubensfreiheit' und der 'ungestörten Ausübung der Reli-gion' selbstverständlich auch für Muslime gelten. Und daher selbstverständlich auch für den Religionsunterricht an den Schu-len. Im Unterschied zu Deutschland ist der Islam in der Türkei keine eigenständige religiöse Institution, für die durch den Staat Steuern erhoben werden…

Weiterlesen

Bestmögliche Bildung und Ausbildung sollte für alle Kinder die höchste Priorität haben. Es ist leider wahr, daß ein Teil der Kinder türkischer, aber auch anderer nichtdeutscher Herkunft, die in Deutschland aufwachsen, bei dem Schulbeginn wenig oder gar ke

Es darf daran keinen Zweifel geben, daß das Grundrecht ' Freiheit des Glaubens' und der 'ungestörten Religionsausübung' selbstverständlich auch für die Muslime gilt. Übrigens auch für den Religionsunterricht in den Schulen.

Weiterlesen