Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hakki Keskin, Monika Knoche u. a. und der Fraktion DIE LINKE
[Vorbemerkung der Fragesteller:] Das Frankfurter Landgericht hat im Prozess gegen den Verein ‘Deniz Feneri e. V.’ am 17. September 2008 die Angeklagten wegen Veruntreuung von Spendengeldern zu unterschiedlichen Haftstrafen verurteilt. Bei Verkündung des Urteils hatte das Landgericht darauf verwiesen, dass die Hintermänner dieses Betrugskandals in der Türkei zu suchen seien. Somit ist in Bezug auf diesen Spendenskandal davon auszugehen, dass Personen aus der Türkei in die Straftaten involviert waren. Das Frankfurter Landgericht hat festgestellt, dass Z. K. mit in den Spendenskandal involviert war und als die wichtigste Verbindungsperson in der Türkei gilt. Der Verurteilte F. E. hatte ausgesagt, dass Summen in Millionenhöhe über Kuriere aus Deutschland in die Türkei gebracht und dort Z. K. übergeben worden sind. Laut Anklageschrift wurden Ermittlungen gegen Z. K. eingeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was mit den veruntreuten Spendengeldern geschehen ist, welche Verteilung stattgefunden hat und wer die Empfänger der Geldsummen waren.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, die über die Angaben im Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 17. September 2008 hinausgehen. |
2. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die der Frage nachgehen, ob Teile dieser Spendengelder eventuell an radikale Islamisten geflossen sind?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. |
3. Wurde die Bundesregierung nach der Verkündung des Urteils des Frankfurter Landgerichts vom 17. September 2008 gegen ehemalige Funktionäre des Vereins Deniz Feneri e. V. von der türkischen Regierung oder anderen Justizbehörden um Unterstützung bei der Weitergabe von Erkenntnissen aus den Ermittlungen gegen den Verein Deniz Feneri e. V. gebeten? Wenn ja, in welcher Form erfolgte diese Unterstützung?
Die Oberstaatsanwaltschaft der Republik Türkei zu Ankara hat ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, mit dem um Herausgabe von Protokollen von Zeugenvernehmungen und Unterlagen sowie die Erteilung von ergänzenden Informationen ersucht wurde. Das Rechtshilfeersuchen wurde durch Übermittlung von Mehrfertigungen der erbetenen Unterlagen erledigt. |
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja in welcher Form das Bundesjustizministerium gegen die ermittelten Personen, die rund 12 Millionen Euro von Konten des Vereins Deniz Feneri e. V. abgehoben und als Kuriere in die Türkei gebracht haben, und gegen Z. K., der die Gelder in der Türkei entgegengenommen hat, vorgegangen ist?
Das Bundesministerium der Justiz ist nicht für strafrechtliche Ermittlungen zuständig. Dies obliegt grundsätzlich den zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder. |
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob während des Frankfurter Prozesses bei offiziellen türkischen Stellen Informationen über Z. K. angefordert wurden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Insbesondere ist kein Rechtshilfeersuchen der hessischen Justiz an die Türkei gerichtet worden. |
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Ermittlungen gegen Z. K. inzwischen abgeschlossen sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. |
7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob von deutscher Seite türkische Gerichtsinstanzen dazu aufgerufen wurden, Z. K. zu befragen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. |
8. Gibt es in Bezug auf Z. A., der in der Anklageschrift als ein Kurier der veruntreuten Spendengelder genannt wird, zudem in einen Baugenossenschaftsbetrug verwickelt ist, Ermittlungen in Deutschland?
Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Auskünfte über Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden. |
9. Wurde in Deutschland ein Haftbefehl gegen Z. A. erlassen?
Dies ist der Bundesregierung nicht bekannt. |