60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und die Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz

Morgen werden für die unzähligen Opfer des Nationalsozialismus Gedenkfeiern an vielen Orten Deutschlands stattfinden. Die unvorstellbare Barbarei mit der Vernichtung von mehr als 6 Millionen Juden in Europa ist zugleich ein unbeschreibliches Verbrechen gegen die Menschheit und Menschlichkeit.

Als Symbol dafür ist Auschwitz nicht nur ‘für immer Teil der deutschen Geschichte’, wie Außenminister Fischer auf der UN-Vollversammlung sagte, sondern auch ein unvergesslicher Teil der Menschheitsgeschichte. Wir haben großen Respekt vor all denen politischen Repräsentanten, Intellektuellen und Medienvertretern, die sich aufrichtig mit diesem Teil der deutschen Geschichte auseinander-setzen und daraus eine klare Politik des ‘nie wieder’ ableiten. Dies gilt leider für manche politisch Verantwortlichen ganz offensichtlich nicht. ‘Nie wieder’ bedeutet nämlich auch, dass in Deutschland jeder Form von Rassismus, Anti-semitismus, Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung aus rassistischen, ethnischen und religiösen Gründen mit allen Mitteln der Nährboden entzogen werden müsste. Die EU hat bereits am 29. Juni 2000 mit ihrer Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur ‘Anwen-dung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterscheid der Rasse oder der ethnischen Herkunft’ die Mitgliedstaaten aufgefordert, dass ‘sämtliche Rechts- und Verwaltungsvor-schriften, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderlaufen, aufgehoben werden’. Es wird verlangt, ‘die Schaffung eines Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten’ bis Juni 2003 umzusetzen. Die von der Bundesregierung mit reichlicher Verspätung in Angriff genommene Gesetzesini-tiative ‘Antidiskriminierungsgesetzt’ ist eine verbindliche Vorgabe der EU, welche in vielen EU-Staaten seit Jahren praktiziert wird. Wir haben die politischen Parteien und Regierungen in Deutschland wiederholt dazu aufgerufen, rasch ein umfassendes Antidiskriminierungsge-setz zu verabschieden, das auf den Erfahrungen anderer Länder basiert. Die Art der Kritik des neuen Generalsekretärs der CDU, Kauder, an diesem Gesetzentwurf zeigt, wie wenig manche Politiker in Deutschland aus der deutschen Geschichte gelernt ha-ben.

Prof. Dr. Hakkı Keskin Bundesvorsitzender