Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Abschiebehäftlinge

Rede vor der Hamburgischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Frau Bruns weist zu recht auf ein Problem hin, was noch der Klärung bedarf. Die Handhabe dafür, von welcher Behörde in welcher Höhe die Kosten für das Taschengeld abgelehnter Asylbewerber zu tragen sind, harrt leider wei-terhin einer bundeseinheitlichen Regelung.

Daher würden wir es begrüßen, wenn sich der Senat weiterhin für eine bundeseinheitliche Regelung im Rahmen einer Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzt.

Vergleicht man die Ausführungen über die Zahlung des Taschengeldes für die Abschiebegefangenen in den einzelnen Bundesländern, so stellt man fest, daß diese Leis-tungen in manchen Ländern aus dem Haushalt der Justiz, in anderen aus dem für Soziales oder auch aus dem für Inneres erbracht werden. Auch die Höhe des Betrages ist sehr unterschiedlich: Baden-Württemberg beispielsweise zahlt monatlich 20,– DM, Niedersachsen 40,–, Rheinland-Pfalz aus dem Haushalt für Inneres 50,– und aus dem Justizhaushalt 80,– DM. In den meisten Ländern beträgt die Leistung 80,– DM.

In Hamburg werden die Abschiebehäftlinge im Wege der Amtshilfe für die Behörde für Inneres in den Justizvollzugsanstalten untergebracht. Das Taschengeld für die Ab-schiebehäftlinge wird daher von der Justizbehörde bezahlt.

Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung sollte es zu einer einvernehmlichen Klärung zwischen der Justizbehörde und der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales kommen, die den Beschlüssen des IV. Senats des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 28. Dezember 1993 und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. August 1994 Rechnung trägt.

Um diese Fragen genauestens prüfen zu können und so-mit zu einer einheitlichen Position zu gelangen, will die SPD-Fraktion diesen Antrag der GAL an den Sozialausschuß überweisen.

Ich denke, dies müßte auch im Sinne des Antrages sein. Bei der Behandlung dieses Problems unter rein formalen Gesichtspunkten wird leider schnell vergessen, daß es sich bei den abgelehnten Asylbewerbern um Menschen handelt, die unter oft sehr schwierigen Umständen versucht haben, dem sozialen und ökonomischen Elend ihrer Herkunftsländer zu entfliehen, um an dem Wohlstand hier bei uns teilzuhaben.

Wenn wir uns die erbärmlichen Lebensumstände dieser Menschen vor Augen führen, so sollten wir dafür Verständnis haben. Wir wissen aber auch, daß der Weg, den wenigen zu helfen, die es schaffen, nach Deutschland zu kommen, nicht die Probleme Hunderter von Millionen Men-schen in den sogenannten Entwicklungsländern löst und auch nicht lösen kann.

Deshalb sollte Hamburg, sollten Deutschland und mit uns die übrigen Industrienationen endlich ernsthaft über mittel- und längerfristige Strategien für die Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Arbeitsimmigration nachdenken.

Ich denke, wir brauchen eine neue Qualität der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Außenhandelsbeziehungen zwischen den Entwicklungsländern und den Industrienationen, um, was ökonomisch wie menschlich viel sinnvoller wäre, die Fluchtgründe gleich ‘vor Ort’ beseitigen oder zumindest lindern zu können.

Solange eine derart große Kluft zwischen den wenigen reichen und den vielen armen Ländern auf dieser Erde be-steht, wird es uns nicht gelingen, die Migrationsströme zu verringern, werden weiterhin Hunderttausende versuchen, zu uns zu kommen.

Es ist an der Zeit, mehr zu tun, als sich nur mit den Symptomen zu befassen. Wir müssen uns endlich den Ursachen zuwenden.