Presseerklärung zu den Erschwerten Anforderungen bei der Einbürgerung: Die erste und zweite Ausländergeneration wird zum Ausländerdasein verurteilt !
Die rot-grüne Bundesregierung war im Herbst 1998 angetreten, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für die in Deutschland lebenden Nichtdeutschen radikal zu erleichtern. Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sollte deshalb das Haupthindernis bei der Einbürgerung, nämlich die erzwungene Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft als Bedingung einer Einbürgerung abgebaut werden. Deutschland sollte, ähnlich wie fast alle seine Nach-barn, die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren. Mit der Übernahme des Optionsmodells der FDP wurde dieses Vorhaben für die erste, zweite und sogar Teile der dritten Einwande-rergeneration aufgegeben,.
Im neuen Einbürgerungsrecht werden nun ‘ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache’ als Voraussetzung für eine Einbürgerung eingeführt. Dieses völlig subjektive Kri-terium haben wir stets als ein erhebliches Erschwernis kritisiert.
Am 1.12.99 haben sich die Innenministerien der Länder und das Bundesinnenministerium über ‘Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht’ als Einbürgerungs-voraussetzung geeinigt.
In dieser neuen Vorschrift wird die Art der Prüfung für ‘ausreichende Kenntnisse der deut-schen Sprache’ festgelegt. Demnach sollen die Antragsteller ‘einen Zeitungsartikel lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt mündlich wiedergeben können.’ Hiermit wird für fast alle Einwanderer der ersten und zweiten Generation ein unüberwindbares Hindernis aufge-baut. Große Teile dieser Menschen können sich zwar auf Deutsch mündlich verständigen, aber diese neue Anforderung werden nur wenige erfüllen können. Sie haben Deutsch nicht in der Schule gelernt und auch keine Sprachkurse besucht. Diese Möglichkeit wurde ihnen, wie beispielsweise den Einwanderern in Schweden oder den Aussiedlern In Deutschland, nicht gegeben. Würde man diese Kriterien beispielsweise auf Deutsche anwenden, so hät-ten einige Millionen Analphabeten in diesem Lande kein Recht auf die deutsche Staatsbür-gerschaft.
In der bisherigen Praxis wurde von den Antragstellern bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft lediglich eine mündliche Verständigung verlangt. Mit der neuen Vorschrift wurde ganz offensichtlich entschieden, große Teile der rund 7,3 Millionen Nichtdeutschen auszugrenzen und dauerhaft als ‘Ausländer’ in Deutschland leben zu lassen. Das tragische dabei ist, daß diese ganz erhebliche Verschärfung der Einbürgerungsbedin-gungen unter einer von SPD und Bündnisgrünen getragenen Regierung zustande gekom-men ist, Parteien, die angetreten waren, die Einbürgerung deutlich zu erleichtern. Prof. Dr. Hakkı Keskin