Das Bundesverfassungsgericht hat den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für rechtmäßig erklärt, wenn nach der Einbürgerung in Deutschland die vorherige Staatsangehörigkeit wieder zurück erworben wurde.
Die obersten deutschen Verfassungsrichter bestätigten somit das bestehende faktische Verbot von Mehrstaatigkeit, das im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Beteiligung der Unionsparteien beschlossen wurde.
Die geltende Gesetzeslage wird allerdings den Anforderungen einer modernen Einwanderungs- und Integrationspolitik nicht gerecht. Die zwangsweise Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit verursacht bei einem erheblichen Teil der Einbürgerungswilligen massive Identitätskonflikte.
Die Tatsache, dass die in Deutschland lebenden EU-Bürger von Gesetzes wegen mehrfache Staatsangehörigkeiten besitzen dürfen, liefert den eindeutigen Beweis dafür, dass Mehrstaatigkeit kein Integrationshemmnis darstellt. Der Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung muss daher auch in der Einbürgerungspolitik Anwendung finden.
Ich fordere die Bundesregierung auf, die Integration in Deutschland stärker zu fördern, indem unter anderem die Einbürgerung von hier lebenden Migrantinnen und Migranten deutlich erleichtert wird. Hierbei ist die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu tolerieren und somit Mehrstaatigkeit zuzulassen.
Prof. Dr. Hakkı Keskin