Mit mutigen Schritten das Miteinander in Deutschland gestalten 'Integration zwischen Ghetto und Assimilation'
Am 31. Oktober 1961 wurde der bilateraler Vertrag zur Anwerbung türkischer ‘Gast-arbeiter’, wie man sie noch bis vor wenigen Jahren nannte, zwischen der Bundesre-publik Deutschland und der Türkei unterzeichnet.
41 Jahre nach der türkischen Arbeitsmigration, und 48 Jahre nach dem ersten Ab-kommen mit Italien zur Anwerbung von Arbeitsmigranten sollte es nunmehr um die Gestaltung und Perspektive der Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland gehen. Es sollte also um Visionen gehen, wie nämlich die Rahmenbedingungen des Zu-sammenlebens und des Miteinanders der deutschen Bevölkerung mit den kulturellen Minderheiten aussehen sollen.
Keinem von uns wäre geholfen, wenn wir uns nicht offen und mutig darüber aus-tauschten, was getan werden sollte, ja müsste und mit welchen Schritten die Schwie-rigkeiten des Zusammenlebens bewältigt werden könnten.
Der Titel dieses Vortrages mag manchem provokativ erschienen. Ich glaube aber, damit soll eher der Wunsch ausgedrückt werden, dass die Integration nicht zwischen diese beiden extremen Positionen geraten dürfte.
Integration ist ein zweiseitiger Prozess, bei dem sowohl die Mehrheitsbevölke-rung als auch die kulturellen Minderheiten aufeinander zugehen müssen. Integ-ration ist nicht messbar, sie gelingt aber nur unter bestimmten Voraussetzun-gen. Politik und die Mehrheitsbevölkerung müssen die dauerhaft in Deutsch-land niedergelassenen Einwanderer gleichberechtigt in die Gesellschaft auf-nehmen, diese als einen Teil ihrer selbst betrachten und behandeln. Die Ein-gewanderten müssen dagegen die verfassungsmäßigen Grundprinzipien und Normen ohne Wenn und Aber akzeptieren und sich mit diesen voll identifizie-ren.
Integration wäre für die Migranten dann erreicht, wenn sie sich in dieser Ge-sellschaft Zuhause fühlen.
Integration ist die Angleichung beider Teile, die integriert werden wollen und sollen. Angleichung darf aber nicht als Assimilation missverstanden werden. Integration leugnet die eigene Identität nicht. Im Gegenteil: die Identität, also Sprache, Kultur, Religion und eigene Lebensformen der Minderheiten werden als Reichtum verstanden und gefördert.
Assimilation will hingegen die unterschiedlichen Kulturen nicht bestehen las-sen, sie will diese vielmehr durch Verschmelzung mit, durch ein Aufgehen in der Mehrheitsgesellschaft eliminieren.
Diese Auffassung kommt in der Integrationspolitik des Bundesinnenministers deutlich zum Ausdruck: ‘Integration hat die Einbeziehung in den deutschen Kulturraum zum Ziel. Da können wir nicht noch alle möglichen Sprachen för-dern. Das führte doch zu einem völligen Chaos’, so Otto Schily in einem Inter-view mit der Süddeutschen Zeitung am 27. Juni 2002.
Auf die Frage der SZ, ob Minderheitenschutz nicht vielmehr gerade in einer Zeit, in der man alle neuen Nationalstaaten Europas von der zentralen Bedeu-tung dieses Schutzes zu überzeugen versuche, nicht gar Verfassungsrang ha-ben solle, antwortet er: ‘Minderheitenschutz heißt doch nicht, dass wir neue Minderheiten fördern müssen und das jemand, der hierher kommt, eine Min-derheit bleiben kann. Integration heißt für mich: Der Zuwanderer lebt sich in die deutsche Kultur, in die deutsche Sprache ein. Ich möchte in Deutschland keine Entwicklung haben, in der viele Sprachen nebeneinander bestehen und die uns am Ende große Spannungen und Konflikte bescheren würden. (…) Ich sage Ih-nen ganz offen: Die beste Form der Integration ist Assimilation. (…) Assimilati-on heißt wörtlich Anähnlichung.’
Noch deutlicher als durch Otto Schily kann der Unterschied zwischen Integra-tion und Assimilation nicht erklärt werden.
Die Türkische Gemeinde hatte Herrn Schily wegen seiner Assimilationspolitik scharf kritisiert. Bundespräsident Rau, Bundeskanzler Schröder und viele an-dere Politiker haben sich von dieser Äußerungen Schilys distanziert.
Ghettobildung ist das Gegenteil von Assimilation, nämlich sich ausschließlich in die eigene Kultur, Sprache und Lebenswelt zurückzuziehen und losgelöst von der Mehrheitsgesellschaft zu leben.
Ghettos entstehen sehr oft als Reaktion der Minderheiten gegen Diskriminie-rung, Abschottung und Absonderung durch die Mehrheitsgesellschaft.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland ist entscheiden gegen diese beiden extremen Pole, also sowohl gegen Assimilation als auch gegen Ghettobildung.
1. Unser Konzept befürwortet nach wie vor eine zukunftgerichtete Integra-tionspolitik. Deshalb brauchen wir ein grundlegend neues Politikver-ständnis bei der Einwanderungs- und Integrationspolitik.
Es sollte Schluss sein mit den parteipolitischen Debatten, ob wir Einwanderungsland oder multikulturelle Gesellschaft sind oder nicht.
Das Verständnis der Politik für und die Sichtweise gegenüber den Eingewanderten und ihren Familienmitgliedern sollte dabei auf neue Grundlagen gestellt werden.
Die in Deutschland niedergelassenen Einwanderer und ihre Familien sind weder Gä-ste noch Ausländer, auch nicht ausländische Mitbürger. Es ist an der Zeit sie so zu benennen, wie es der Lebensrealität dieser Menschen entspricht: sie sind Deutsch-land-Türken, Deutschland-Italiener, Deutschland-Griechen, Deutschland-Spanier usw. Sie sind die neuen ‘kulturellen Minderheiten’ Deutschlands. Kulturelle Minderheit sollte nunmehr als gängiger allgemeiner Oberbegriff für alle in Deutsch-land dauerhaft lebenden Menschen ohne deutsche Herkunft Anwendung finden. Der bis heute meist verwandte Begriff ‘Ausländer’ ist für Menschen, die seit Jahr-zehnten in Deutschland leben und sogar hier geboren und ausgewachsen sind, dis-kriminierend und integrationshemmend.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass ich mit großem Interesse und viel Respekt das im August 2002 veröffentlichte ‘Konzept der Landes-regierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein’ gelesen habe.
Zum ersten Mal trägt hierin eine Landesregierung der gesellschaftlichen Realität Deutschlands voll Rechnung, ohne ein Versteckspiel mit Begriffen zu treiben oder sich um längst vollzogene Realitäten herumzudrücken. Dies ist ein ganz mutiges In-tegrationskonzept, insbesondere im Bereich Bildung und Erziehung. Dazu möchte ich der Landesregierung Schleswig-Holsteins und allen Mitwirkenden gratulieren.
2. Wir brauchen die Aufnahme der Eingewanderten und hier dauerhaft lebenden in die deutsche Gesellschaft: Die Eingewanderten warten noch vor der Tür der deutschen Gesellschaft.
Die Eingewanderten und ihre Kinder und Enkel sind ein fester Bestandteil der deut-schen Gesellschaft. Deutschland ist auch ihre Heimat. Diesen Menschen eine gleichberechtigte Aufnahme in die Gesellschaft zu ermöglichen, ist die Grundvoraus-setzung für eine Integration und eine vordringliche Aufgabe der Politik. In der eige-nen Heimat kann und darf man nicht als Ausländer mit minderen Rechten leben.
Ohne eine rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der hier dauerhaft leben-den kulturellen Minderheiten wird eine Integration nicht gelingen; wenn wir dies an-nehmen, belügen wir uns selbst.
Rund 7,3 Millionen Migranten, darunter mehr als 2 Millionen Türken, haben immer noch einen Ausländerstatus, obwohl sie zum größten Teil seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Dieser Zustand ist auf Dauer mit dem Gebot eines demokrati-schen Rechtsstaates nicht zu vereinbaren. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat zwar mit der Einführung des Territorialprinzips für die hier geborenen Kinder auch nichtdeutscher Eltern dieses Problem gelöst, nicht jedoch für die erste und zweite Einwanderergeneration. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass dieses Problem nur behoben werden kann, wenn die Beibehaltung der bisherigen Staats-bürgerschaft zumindest für diesen Personenkreis toleriert wird.
Ähnlich wie in vielen EU-Staaten muss auch Deutschland die Beibehaltung der bis-herigen Staatsbürgerschaft tolerieren, damit die deutsche Staatsbürgerschaft auch von großen Teilen der kulturellen Minderheiten angenommen wird.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt beim Erwerb der deutschen Staats-bürgerschaft ‘ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift’. Dieses Kriteri-um kann weder von der ersten noch der zweiten Einwanderergeneration erfüllt wer-den. Daher sollte man sich wie im alten Gesetz darauf beschränken, dass man sich ‘in der deutsche Sprache mündlich verständigen’ kann.
Bei der Anhörung der Süßmuth-Kommission zum neuen Zuwanderungsgesetz hatte sich die Türkische Gemeinde ganz entschieden für eine gesonderte Regelung für die erste und zweite Generation der Migranten eingesetzt. In der Kommission hatte die ehemalige Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Cornelia Schmalz-Jakobsen mit unserer Billigung den Vorschlag gemacht, dass den Migranten, die vor dem Anwerbestop (September 1973) nach Deutschland kamen, die Möglichkeit ge-geben wird, ohne Verlust ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft und mit einfachen Deutschkenntnissen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können. Die Mit-glieder der Kommission haben sich diesen Vorschlag zu eigen gemacht und in den Bericht der Kommission aufgenommen.
3. Die kulturelle Vielfalt ist die Zukunft und eine Bereicherung für Deutschland In Deutschland leben rund 7,3 Mio. Menschen nichtdeutscher Herkunft (knapp 9% der Gesamtbevölkerung) mit der deutschen Bevölkerung zu-sammen. Der Anteil dieser kulturellen Minderheiten, die aus ganz unter-schiedlichen Kulturkreisen stammen, nimmt stetig zu und wird auch wei-terhin steigen. Diese Menschen bilden eine Brücke zwischen ihren Her-kunftsländern und Deutschland. In einer Zeit der Globalisierung ist diese Ressource für Deutschland ein unverzichtbarer Standortvorteil. Diese Men-schen machen Deutschland in bezug auf Sprache, Musik, Literatur, Kunst, Sport, Religion, unterschiedliche Lebensweise und nicht zuletzt in der Gastronomie bunter, reicher und attraktiver. Dieser Reichtum verdient ge-fördert zu werden.
Kindergärten, Schulen und Hochschulen sind bereits heute Orte einer lebendigen und dynamischen kulturellen Vielfalt. Diese Orte können mit einem seit Jahren von Wissenschaftlern geforderten ‘interkulturellen Ansatz’ im Erziehungs- und Bildungs-bereich für alle Kinder zu Laboratorien sprachlicher Vielfalt, des gegenseitigen Ver-stehens und Lernens, der Toleranz, der Dialogfähigkeit, der Verständigung und des Abbaus von Vorurteilen gemacht werden. Die Förderung dieses interkulturellen An-satzes ist das beste Bollwerk gegen rechtsradikale und neonazistische Ideen und damit gegen die von der rechten Szene ausgehende Gewalt.
Das Erlernen der Muttersprache ist als Reichtum und als eine berufliche Chance für die Zukunft der Kinder zu verstehen und sollte gezielt gefördert werden.
Schulbücher und Materialien über Geschichte sowie Geographie müssen gemäß dem Ansatz der interkulturellen Erziehung gründlich überarbeitet werden.
Die Erzieherinnen, Lehrer, Sozialpädagogen und Professoren müssten durch Fort- und Weiterbildung befähigt werden, diesem interkulturellen Ansatz und der neuen Schulrealität gerecht zu werden.
Wie durch die sprachwissenschaftliche Forschung in einigen Ländern und auch in Deutschland bereits untermauert, ist die optimale sprachliche Entwicklung der Kinder von der Beherrschung der Muttersprache abhängig. Deshalb sollte der Zweispra-chigkeit, dem erlernen der Muttersprache neben der Schulsprache Deutsch, sowohl in den Vorschuleinrichtungen als auch in den Schulen die notwendige Bedeutung beigemessen werden. Hierbei gewinnt die Zeugnis- und Versetzungsrelevanz der schulischen Leistungen im muttersprachlichen Unterricht eine besondere Bedeutung.
3. Schulische Bildungs- und berufliche Ausbildungschancen der Migran-tenkinder verbessern
Eine große Zahl von Kindern türkischer Herkunft, die in Deutschland geboren sind und größtenteils in den sogenannten Ballungsgebieten aufwachsen, verfügen beim Schulbeginn über keine oder nur sehr geringe Kenntnisse der deutschen Sprache.
Dies ist ein ganz zentrales Problem, dem wir uns stellen und das wir mit aller Kraft lösen müssen.
Diese Entwicklung ist hauptsächlich dadurch zu erklären, dass jene Kinder gar nicht oder nur in geringem Umfang vorschulische Einrichtungen besuchen und daher nicht von den dort angebotenen Förderangeboten Gebrauch machen können. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder nichtdeutscher Eltern nach mindestens zweijähri-gem Besuch einer Kindertagesstätte zum Zeitpunkt der Einschulung kaum noch sprachliche Defizite aufweisen.
Gute, zumindest aber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind aber die Grundvoraussetzung für gleiche Start- und Bildungschancen, wie später für erfolgrei-che Schulabschlüsse.
Deshalb sind dringend Maßnahmen erforderlich, um Defizite bei der deutschen Spra-che bis zum Schulbeginn zu beheben, zumindest aber zu verringern.
· Insbesondere nichtdeutsche Eltern sollten motiviert werden, ihre Kinder spätes-tens ab dem vierten Lebensjahr in Kindertagesstätten zu schicken.
· Mit diesem Ziel sollte eine enge Zusammenarbeit der türkischen Eltern- und Leh-rervereine und der Gemeinden mit den Schulbehörden erfolgen. Hierfür sollten die türkische Eltern durch Briefe, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsar-beit und Beratungen vor allem in den Schulen und Vorschuleinrichtungen sowie den türkischen Vereinen informiert werden.
· In den Kindertagesstätten sollte den Kindern ohne deutsche Muttersprache einen Platz gesichert werden, selbst dann, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist.
· In den Kindertagesstätten und Vorschulklassen sollten geeignete Rahmenbedin-gungen geschaffen werden, mit dem Ziel, die sprachliche Kompetenz der Kinder gezielt zu fördern.
· Hierfür sollte die sprachliche Förderung den altersadäquaten Bedürfnissen ent-sprechend ausgeweitet werden. Die Vermittlung der deutschen Sprache sollte durch geschulte und kompetente Pädagoginnen und Pädagogen erfolgen. Hierzu bedarf es der Qualifizierung der im Elementarbereich tätigen Lehrkräfte. Die Be-mühungen und Fördermaßnahmen sollten sich vor allem auf die Stadtteile kon-zentrieren, in denen der Anteil der Kinder ohne deutsche Muttersprache hoch ist.
· Darüber hinaus wäre zu überlegen, in wieweit zumindest ein einjähriger obligato-rischer Besuch von Einrichtungen im Elementarbereich aller Kinder, deutscher und nichtdeutscher Herkunft, möglich ist. Dieses ‘Vorschuljahr’ könnte bei-spielsweise unmittelbar vor Schulbeginn erfolgen.
· Einer der Hauptgründe für das schlechte Abschneiden des deutschen Bildungs-systems im internationalen Vergleich – das zeigt die PISA-Studie deutlich – ist die ungenügende Förderung gerade sozial benachteiligter Kinder und Jugendli-cher durch das deutsche Schulsystem. Deshalb sollten besonders diese Schüler gezielt durch Verkleinerung der Schülerzahl in den Klassen und durch gezielten Nachhilfeunterricht gefördert werden.
· Da sozial- und bildungsschwache Eltern nicht in der Lage sind, ihren Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen, muss deren Kindern verstärkt Hausaufgabenhilfe angeboten werden. Elternvereine, die Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe für Schü-ler/innen anbieten, sollen finanziell unterstützt werden.
5. Wir befürworten die geplanten Deutsch- und Integrationskurse
Für die mangelhaften Deutschkenntnisse bei Teilen der ersten und zweiten Einwan-derergeneration ist vor allem eine bisher völlig perspektivlose Ausländerpolitik ver-antwortlich, die anders als bei Aussiedlern und im Gegensatz zu anderen Ländern keine Integrationsmaßnahmen und Deutschkurse für die angeworbenen Menschen vorsah. Menschen im Rentenalter oder nahe davor mit Sanktionen zum Erlernen des Deutschen zu zwingen, ist inakzeptabel und inhuman. Für die Zukunft sollte aus die-sem Fehler gelernt werden.
Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung, die vielen Nichtdeutschen Desinte-resse am Erlernen der deutschen Sprache unterstellt, sind wir der Auffassung, dass alle Migranten, die sich in Deutschland niedergelassen haben, ein vitales persönli-ches Interesse daran haben, sich in der deutschen Sprache gut verständigen zu können. Deshalb sollte diesen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, die deut-sche Sprache zu erlernen. Deshalb sollten für ältere Einwanderer Deutschkurse mit neuen Curricula und mit Lehr- und Lernmaterialien (‘Deutsch als Umgangssprache’) entwickelt werden.
Für Neuankömmlinge sollte im Rahmen des Deutschunterrichts auch über die beruf-lichen Möglichkeiten und die politisch-gesellschaftliche Landschaft, über Institutio-nen, Verfahrensweisen, Werte und Normen in Deutschland informiert werden.
Unstrittig ist, dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundlage der Integration bildet. Diese Feststellung darf aber nicht dazu führen, dass die Ausübung von Grund-rechten wie z.B. das Recht auf freie Wahl des Wohnortes und des Ehepartners in Frage gestellt wird.
Unbestritten ist auch, dass Stadtteile mit ethnischer und sprachlicher Vielfalt zum Teil weniger Gelegenheit bieten, Deutsch als ‘Begegnungssprache’ zu erfahren. Daher müssen sie u.a. durch städtebauliche Maßnahmen für alle Bewohner/innen attrakti-ver gestaltet werden.
6. Mit einem Antidiskriminierungsgesetz Rassismus, Antisemitismus und Ausländerhass bekämpfen und Benachteiligungen der kulturellen Min-derheiten schrittweise aufheben
Die von der EU beschlossene Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.Juni 2000 zur ‘Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft’ muss konsequent und ohne Ausschöpfung der Dreijahres-frist in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Hierfür hat Deutschland nur noch bis Mitte Juni 2003 Zeit.
· Eine ganze Reihe von Gesetzen in verschiedenen Bereichen sehen ungleiche Behandlung von Migranten und ihren Familienangehörigen, die nicht die deut-sche Staatsangehörigkeit besitzen, gegenüber deutschen Staatsbürgern vor. Diese gesetzlichen Diskriminierungen müssen aufgehoben werden.
· Behörden, Firmen, Dienstleistungsbetriebe, Wohnungsgesellschaften, Sportver-eine etc., die Menschen wegen anderer Herkunft, Nationalität, Religion oder Hautfarbe diskriminieren, müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen, ähnlich wie dies in den Niederlanden, Großbritannien, den USA und Kanada der Fall ist.
· Den kulturellen Minderheiten sollte zivilrechtlicher Schutz vor Diskriminierung zugesichert werden, indem man ihnen einen Anspruch auf Schadensersatz auf-grund materieller und immaterieller Diskriminierung einräumt, wie in den Nieder-landen, in Großbritannien, den USA und Kanada.
· Es müssen gesetzliche und sonstige Maßnahmen ergriffen werden, um die kultu-rellen Minderheiten solange verstärkt zu berücksichtigen und zu fördern (ähnlich wie bei der Frauenförderung!), bis Ungleichheiten behoben sind.
· Staatliche Subventionen und Aufträge an private Unternehmen sollten an die Be-dingung gebunden sein, dass diese Firmen die Beschäftigung von Angehörigen kultureller Minderheiten besonders fördern, wie in den Niederlanden, in Großbri-tannien und den USA.
· Anzustreben ist auch eine gesetzlich gewährte Förderung der benachteiligten kulturellen Minderheiten im Schul- und Ausbildungsbereich mit dem Ziel, Chan-cengleichheit herzustellen, wie in Großbritannien und den Niederlanden.
· Unabhängigen Beschwerdestellen sollten als Anwalt der Betroffenen zur Abwehr und Beseitigung von Diskriminierungen in Gemeinden und Städten eingerichtet sowie Verbandsklagen zugelassen werden, wie in den Niederlanden, in Großbri-tannien, den USA, Schweden und Kanada.
· Bei Beschwerden über Diskriminierung aufgrund kultureller Herkunft ist die Be-weislast umzukehren.
· Rassismus, Antisemitismus und Ausländerhass stellen keine Meinungsfreiheit dar.
· Parteien, Vereine und Medien, die offen oder mittelbar rassistische, antisemiti-sche und ausländerfeindlichen Ideen verbreiten und somit für die rechtsradikale Gewalt den Boden bereiten, müssen mit aller Härte der Gesetze, wenn nötig durch neue Gesetze, verfolgt und gegebenenfalls verboten werden.
· Durch eine Änderung der Strafgesetze soll ein rassistischer, antisemitischer oder ausländerfeindlicher Hintergrund bei Gewalttaten strafverschärfend wirken.
7 Einwanderung darf nicht wie bisher als eine Sicherheits- und Wohlfahrtaufgabe betrachtet werden. Daher muss sie aus dem Be-reich der Innenministerien herausgelöst werden. Eine neue Einwande-rungs- und Integrationspolitik bedarf neuer Strukturen. Sowohl auf Bun-des- als auch auf Landesebene sowie in den Kommunen muss dies als Querschnittsaufgabe erkannt und die Zuständigkeiten gebündelt wer-den.
Auf Bundesebene wie in den Ländern wäre ein Ministerium für Einwanderung und Integration wünschenswert, zumindest sollte aber eine Behörde errichtet werden, die mit Staatssekretärsrang und Querschnittskompetenzen ausgestattet ist.
7. Einbeziehung der Migrantenverbände in den Gestaltungsprozess
Es widerspricht den Grundprinzipien einer Demokratie, vor allem einer Basisdemo-kratie, die zukünftige Zuwanderungs- und Integrationspolitik weiterhin ohne Mitwir-kung der Betroffenen selbst zu gestalten.
Ein solches Politikverständnis ist für uns inakzeptabel und muss überdacht werden. Nach bestimmten Kriterien ausgewählte Migrantenorganisationen sollten als Vertre-ter der jeweiligen Bevölkerungsgruppen anerkannt, mit Kompetenzen und Mitent-scheidungsmöglichkeiten in den zu schaffenden Einrichtungen ‘für Einwanderung und Integration’ vertreten sein und institutionell gefördert werden. Nur so wird ein stetiger Dialog und die Einbeziehung der kulturellen Minderheiten in die sie direkt betreffenden Aufgabenbereiche gewährleistet sein. Ihnen sollten auch bestimmte integrationspolitische Aufgaben übertragen werden.
Hierbei stellen vor allem die Niederlande und Schweden mit ihren diesbezüglichen Erfahrungen positive Beispiele dar .
Integration ist nicht zum Nulltarif zu haben. Vorhandene Mittel müssen ausgeweitet gegebenenfalls auch gebündelt und nur im Kontext von Integrationsprogrammen wei-ter- bzw. ausgegeben werden.
8. Eine Gesamtbewertung der bisherigen Integrationspolitik
Die Feststellung von durchaus erheblichen Mängeln und Fehlentwicklungen bei der Integration von Migranten/innen – z.B. Stagnation bei den Bildungsabschlüssen, ho-he Arbeitslosigkeit, mangelnde Deutschkenntnisse – darf dennoch nicht die beachtli-chen Integrationserfolge im Arbeitsleben, im Bildungsbereich und in den Wohnvier-teln überschatten. Die Eingewanderten und ihre Nachkommen sind in ihrer großen Mehrzahl Teil dieser Gesellschaft geworden, sie haben sich gemessen an den Rah-menbedingungen gut in die deutsche Gesellschaft integriert.
Festzustellen ist allerdings, wie bereits dargestellt, dass vor allem die bisherige Aus-länderpolitik in Deutschland die Eingewanderten und ihre Nachkommen nicht als in-tegralen Bestandteil der bundesdeutschen Gesellschaft betrachtet hat und ihre An-wesenheit vielfach in Frage stellte. Vor allem auch deshalb fühlen sich Teile der Ein-gewanderten und ihrer Nachkommen in der Bundesrepublik immer noch nicht hei-misch.
Gegenseitige Vorwürfe und Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Gefragt sind vielmehr konkrete Lösungsvorschläge. Es darf auch nicht übersehen werden, dass viele Probleme nicht aus der ethnischen Herkunft der Betroffenen resultieren, son-dern aus ihrem sozialen Status. Viele sind mit den steigenden Ansprüchen einer mo-dernen Wissensgesellschaft überfordert. Bei allen integrationspolitischen Vorschlä-gen sollte darauf geachtet werden, dass Migranten sich nicht gegenüber der Mehr-heit zurückgesetzt behandelt fühlen.
Vorschläge von Heinz Kühn verdienen auch heute große Beachtung
Vor bald 24 Jahren, im September 1979, hatte der erste Ausländerbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Ministerpräsident a. D. Heinz Kühn, sein berühmtes ‘Memorandum zur Integrationspolitik’ vorgelegt. Dies wäre auch heute noch eine lehrreiche Lektüre für alle Politikerinnen und Politiker, vor allem der aus den Unions-parteien. Kühn schlug unter anderem folgende Maßnahmen als dringlich vor: Anerkennung der faktisch vollzogenen und nicht mehr umkehrbaren Einwanderung, .Korrektur der bis dahin rein arbeitsmarktpolitisch geprägten Maßnahmen zu Gunsten der gesellschaftspolitisch notwendigen Gegebenheiten und Erfordernisse ,
Intensivierung der Integrationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in der Vor-schule, Schule und beruflichen Bildung,
Optionsrecht der in der Bundesrepublik geborenen und aufgewachsenen Jugendli-chen bei der Einbürgerung,
Generelle Überprüfung des Ausländerrechts und Einbürgerungsverfahrens mit dem Ziel größerer Rechtssicherheit und stärkerer Berücksichtigung der Interessen von Ausländern,
Einführung des kommunalen Wahlrechts, .Ausdehnung der sozialen Beratung. ‘In Anbetracht der bisherigen negativen Entwicklung kann nur noch eine konsequen-te Integrationspolitik größeren individuellen und gesamtgesellschaftlichen Schaden verhindern. Im Ergebnis schließt dies die volle rechtliche und tatsächliche Gleichstel-lung des integrationsbereiten Teiles der Betroffenen ein, da eine ganze Bevölke-rungsgruppe auf Dauer nicht in einem Sonderstatus belassen werden kann.’ Das sind nur einige der Vorschläge, die Heinz Kühn vor bald 24 Jahren zur Integrati-on gemacht hat.
Liest man heute insbesondere das Positionspapier der Unionsparteien, so sind dort außer den mit Sanktionen belegten Integrationskursen ausschließlich restriktive Maßnahmen vorgesehen.
Haben nur die Migranten eine Bringschuld für die Integration? Hat nicht auch der Staat Verpflichtungen gegenüber den Menschen, die er zum Wohle seiner Wirtschaft vor Jahren ins Land holte? Haben die hier seit Jahrzehnten lebenden und in zweiter, dritter und bald vierter Generation geborenen und aufgewachsenen Menschen be-reits die volle rechtliche Gleichstellung und eine tatsächliche Gleichbehandlung er-fahren, wie Heinz Kühn dies forderte? Leben nicht diese Menschen heute noch mit einem Ausländersonderrecht, also mit minderen Rechten und weitgehend ohne die Möglichkeit zur politischen Partizipation? Sind die Defizite in der Vorschule, Schule und bei der beruflichen Bildung für die Kinder und Jugendlichen unter den Einwande-rern durch entsprechende Fördermaßnahmen auch nur annähernd beseitigt?
Selbst für die höhere Arbeitslosigkeit und den damit einhergehenden Sozialhilfebe-zug werden die Nichtdeutschen von den Unionsparteien in ihrem Papier verantwort-lich gemacht, als ob diese Menschen nicht arbeiten und von Sozialhilfe leben wollten. Als ob die ausländerrechtlichen Benachteiligungen und Arbeitsverbote für Asylbe-werber hierbei gar keine Rolle spielten. Und als ob die Beseitigung oder Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht die zentrale Aufgabe des Staates wäre.
Zum Schluss noch einige Bemerkungen zu Terror und Islam:
Mit Sorge beobachten wir, dass die grausamen und in ihrer Tragweite unvorstellba-ren Terroranschläge in den USA von machen auf der Straße, am Arbeitsplatz, in den Medien und in der Politik benutzt werden, um Muslime in Deutschland als potenzielle Sympathisanten der Terroristen zu diskreditieren.
In der Berichterstattung lesen und hören wir fast immer den Begriff ‘islamische Ter-roristen.’, als gehörten die Begriffe ‘Terrorismus’ und ‘Islam’ irgendwie zusam-men. Bei dieser Eine solche Sicht der Dinge scheint mir stark von den Thesen Hun-tingtons in seinem ‘Kampf der Kulturen’ beeinflusst zu sein.
Nicht der Islam, was ja übersetzt ‘Frieden’ bedeutet, oder die islamische Kultur ist Feind der Christlichen Kultur, sondern der Terror. Vom Terror der Terroristen in den islamischen Staaten sind auch viele islamische Länder selbst betroffen, wie die Türkei, Algerien, Ägypten usw. Der Terror kennt keine Religion, keine Ethnie und kein Land, er kann überall sein. Ich habe bislang nicht gehört, dass von christlichen Terroristen die Rede ist. Die Ter-roristen werden in Zusammenhang mit ihrer Organisation genannt, also ETA, IRA, korsische Terroristen etc.
Der Islam hingegen wird von machen Gruppen, Parteien und Vereinen für die eige-nen politischen, ideologischen und vor allem ökonomischen Ziele instrumentalisiert. Der politische Islam erhebt Anspruch auf die Formung des Staatswesens, also der Justiz, der Wirtschaft, der Bildung, der Menschenrechte, und zwar nach dem eigenen Verständnis von Religion. Die Regierung der Taliban in Afghanistan oder die Regie-rung der Mullahs im Iran sind zwei Beispiele dafür. Viele Sachkenner sagen, dass dieses Islamverständnis mit dem eigentlichen, dem ursprünglichen Islam nichts zu tun hat.
Die Türkei als ein Islamisches Land hat aus Erfahrung von vielen Jahrhunderten, ei-ne klare Lösung gefunden: den Laizismus, d.h. die Trennung von Staat und Religion. Religion darf sich nicht in die Staatspolitik einmischen, sie darf nicht den Anspruch erheben, nach religiösen Kriterien die Staatsform und das Leben zu bestimmen.
Religion und religiöse Überzeugung ist reine Privatsache. Auch nicht religiös zu sein, darf nicht unterdrückt werden.
Aus gutem Grund gehört daher der Laizismus seit 87 Jahren zu den unveränderli-chen Verfassungsgrundsätzen der Republik Türkei.
Was mich erstaunt ist, dass dieses innerhalb der islamischen Welt bereits so lange erfolgreich praktizierte Beispiel Türkei unter den Islam-Experten auch hier in Deutschland kaum Beachtung findet.
Im Gegenteil, sie kritisieren dieses Modell als ein vom Staat beeinflusstes, sie priori-sieren die Gegner des Laizismus, sie wollen einen ‘Euro-lslam’ installieren. Die Türkei hat aber als islamisches Land bereits genau diese Brücke zu Europa geschla-gen, hat weitgehend die letzten Hindernisse hin zu einem demokratischen Rechts-staat nach dem Vorbild Westeuropas ausgeräumt.
Ich habe manchmal das Gefühl, dass offenbar ein gewisses Interesse daran besteht, den Islam an blutigen Beispielen wie Afghanistan, dem Iran oder dem Sudan zu il-lustrieren als an positiven wie eben der Türkei.
Das Bundesland Schleswig-Holstein versucht eifrig, das ist jedenfalls meine Wahr-nehmung, die Versäumnisse in der Migrationspolitik rasch zu beseitigen. Dies finde ich nicht nur für dieses Bundesland ermutigend, sondern für ganz Deutschland. Wir brauchen Beispiele wie dieses, brauchen mutige Politikerinnen und Politiker als Motor einer solchen Politik, damit in den oben geschilderten Bereichen auf Bundes-ebene radikale Veränderungen und Verbesserungen möglich werden. Wir, die Migrantenverbände, sind gern bereit, die Politik auf diesem Wege mit all unseren Kräften zu unterstützen.