Schächten

Bundesverfassungsgericht Trägt der religiösen Vielfalt Deutschlands Rechnung

Mit der heutigen Entscheidung der Verfassungsrichter wird der religiösen und kulturellen Vielfalt in Deutschland Rechnung getragen, dies begrü-ßen wir.

Mit die Entscheidung der Verfassungsrichter aus Karlsruhe wurde ein Verbot der Behörden in Hessen aufgehoben, muslimischen Metzgern eine Erlaubnis zum Schlachten von Tieren nach islamischem Ritus zu verweigern. Dies verletze, so das BVG, die Religions- und Berufsfreiheit.

Der Islam sieht allerdings vor, dass das Töten von Tieren mit den ge-ringsten Schmerzen erfolgen müsse. Daher kann das Schlachten und die Ausblutung durchaus. unter Betäubung erfolgen, allerdings muss diese erfolgt sein, bevor das Tier gestorben ist. Im Islam sollten unserer Auffassung nach nicht die extremen Positionen zur Grundlage gemacht werden, sondern flexible und zeitgemäße Orientierungen und Auslegun-gen.

Prof. Dr. Hakkı Keskin