Verantwortung Deutschlands und der Türkei im Fall Kurnaz aufklären!

Nachdem der in Deutschland geborene und aufgewachsene Türke Murat Kurnaz knapp fünf Jahre in dem Strafgefangenlager Guantanamo auf Kuba rechtswidrig festgehalten wurde, sind nach seiner Freilassung immer noch viele Fragen offen.

Presseberichten zufolge soll die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder und Vizekanzler Fischer eine frühere Entlassung Kurnaz im Jahr 2002 verhindert haben, obwohl hierdurch dem zu Unrecht Inhaftierten ein Großteil seines Leids erspart geblieben wäre. Sollten die Vorwürfe zutreffen, dann wäre dies ein weiterer Beleg für die zwielichtige Menschenrechtspolitik der ehemaligen Bundesregierung.

Alle noch offenen Fragen sind nunmehr umgehend im BND-Untersuchungsausschuss zu klären. Hierzu gehört, vor allem die persönliche Verantwortung des vormaligen Leiters des Bundeskanzleramtes und heutigen Bundesaußenministers, Frank-Walter Steinmeier, zu ermitteln. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage nach der Verantwortung der Türkei. Presseangaben zufolge soll Murat Kurnaz seit seiner Geburt im Besitz einer türkischen Staatsbürgerschaft sein. Es ist daher ebenfalls zu prüfen, ob und mit welchen konkreten Initiativen sich die türkische Regierung um die Freilassung eines ihrer Staatsbürger bemüht hat oder weshalb sie derartige Bemühungen unterlassen hat?

Der Fall Kurnaz belegt allerdings eindringlich, dass das US-amerikanische Strafgefangenlager auf Kuba einen frontalen Angriff auf die elementaren Menschenrechte darstellt und deshalb unverzüglich aufgelöst werden muss. Spätestens mit Guantanamo und dem Irak-Krieg haben sich die USA als Verteidiger der Menschenrechte endgültig disqualifiziert.

Prof. Dr. Hakkı Keskin