mag ausgewogen sein - ungerecht ist es dennoch!
Die Richter haben im Rahmen der vorhandenen Gesetze für die Angeklagten die Höchststrafen gefällt. Das Gericht ‘hatte keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten’, so das Urteil. Wenn dem so ist, kann die Strafe für die drei Straftäter von jeweils 10 Jahren und für den 25jährigen von 15 Jahren nicht gerecht sein.
Diese mörderische Straftat wurde ausschließlich mit rassistischem Hintergrund begangen. Deshalb müßte die Strafe wesentlich härter sein, auch bei den sogenannten jungen Straftätern. Bei der Ausübung des Mordes waren die drei Straftäter teils älter als 18, 19 oder 22 Jahre.
Bei diesem Urteil ist die Ungerechtigkeit nicht bei dem richterlichen Spruch, sondern bei den Gesetzen, die keinen klaren Abschreckungscharakter haben.
Wie dieses Urteil von neuem beweist, braucht auch Deutschland, ähnlich wie die Nachbarstaaten Großbritannien, Frankreich, Niederlande und Schweden ein Antidiskriminierungsgesetz, um rassistisch motivierte Straftaten mit wesentlich härteren Strafen für eine klare Abschreckung zu ahnden.
Prof. Dr. Hakkı Keskin (Sprecher)