Deutschland braucht keine Schariarichterin!

Eine Frankfurter Richterin hat einer Deutschen marokkanischer Herkunft die beschleunigte Scheidung von ihrem gewalttätigen Ehegatten verweigert.

Der Argumentation der Richterin zufolge sei es für ihren Kulturkreis eben nicht unüblich, dass ein Mann gegenüber seiner Frau ein Züchtigungsrecht ausübt, dies sei schließlich durch den Koran (Sure 4, Vers 34) legitimiert. Demnach müssten sich Musliminnen damit abfinden, dass Gewalt in der Ehe für sie keine unzumutbare Härte darstellen würde, die eine vorzeitige Scheidung rechtfertigt.

Die Urteilsbegründung der Richterin ist an Zynismus und Absurdität nicht zu überbieten. Sie handelte entweder töricht oder wissentlich, um die vorhandenen Vorurteile gegen den Islam zu schüren. Ihre Abberufung von diesem Fall ist daher ausdrücklich zu begrüßen und stellt das absolute Minimum dar.

Gewalt gegen Frauen ist in jeder Form auf das Schärfste abzulehnen. Hinzu kommt, dass in der Bundesrepublik das Grundgesetz und nicht etwa die Scharia die verbindliche Rechtsgrundlage darstellt. Es ist völlig inakzeptabel, wenn Musliminnen, allein weil sie aus einem anderen Kulturkreis stammen, anderen Maßstäben unterworfen werden sollen. Dies wäre Ausdruck einer falsch verstandenen Toleranz. Schließlich werden zu Recht auch Zwangsverheiratungen, Genitalverstümmelungen oder Ehrenmorde als schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt.

Das deutsche Grundgesetz gilt für alle und bedarf keiner religiösen Auslegung! Eine religiös geprägte, willkürliche Rechtsauslegung, wie in diesem Fall durch eine deutsche Richterin, bedeutet Wasser auf die Mühlen islamischer Fundamentalisten. Der säkulare Rechtsstaat ist aber nicht verhandelbar!

Prof. Dr. Hakkı Keskin


Empörung allerorten in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, 26.3.2007