Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Maria Böhmer, hat erklärt, dass das Thema Sprachförderung auf dem für Juli geplanten Integrationsgipfel breiten Raum einnehmen soll.
Nachdem im Mai überraschenderweise auch die Unionsparteien die Vorlage zur Einführung eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mitgetragen haben, sperren sich die Christdemokraten nunmehr wieder gegen die umfassende Beseitigung der Diskriminierung von Minderheiten. Vorgeschickt wird das unionsregierte Hamburg, dem die Aufgabe zugedacht ist, am 16. Juni im Bundesrat eine scharfe Entschließung einzubringen, mit der die Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes verzögert werden soll. Verhindern kann der Bundesrat das Gesetz indes nicht.
Ich halte diese Verzögerungstaktik der Union für ein klares parteipolitisches Manöver, das den staatspolitischen Interessen und dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik schadet. Deutschland ist zur Umsetzung von europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien verpflichtet und hierbei bereits in einen beträchtlichen Zeitverzug geraten, der hohe Strafzahlungen nach Brüssel nach sich ziehen könnte.
Erfahrungen aus vielen Ländern belegen zudem eindeutig, dass durch ein weit reichendes Diskriminierungsverbot von Minderheiten die vorhandenen Benachteiligungen tatsächlich beseitigt werden können. Eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Rasse/Herkunft, der Religion/Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung sowie der sexuellen Identität widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie und dem Gleichbehandlungsgebot des deutschen Grundgesetzes.
Ich fordere die Unionsparteien auf, ihre Blockadehaltung unverzüglich aufzugeben und sich stattdessen für die Umsetzung des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebots auszusprechen.