Grundsatz der Religionsfreiheit auch bei der Terrorismusbekämpfung erhalten!

Pressemeldungen zufolge haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf die Einrichtung einer gemeinsamen Antiterror-Datei geeinigt.

Bundesinnenminister Schäuble (CDU) will noch im September einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. In einem engeren Datensatz werden zunächst Informationen zur Identifizierung der jeweiligen Personen gespeichert. In einem erweiterten Datenbestand soll dann auf sämtliche relevanten Informationen aller Behörden zugegriffen werden können. Hierzu gehören auch Angaben zur Religionszugehörigkeit. Ich halte die geplante Antiterror-Datei ohnehin für unverhältnismäßig und für einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Bei der geplanten Antiterror-Datei erfolgen umfassende Datenerhebungen, ohne dass wichtige Fragen ausreichend beantwortet wurden. Wer legt eigentlich diese Datenbestände an und führt die gesammelten Informationen zusammen? Wie lange wird das Datenmaterial gespeichert und an wen werden welche Informationen weitergegeben? Ebenfalls unbeantwortet ließen die Innenminister, welch genereller Zusammenhang zwischen der Religionszugehörigkeit und terroristischem Verhalten bestehen soll? Nach dem 11. September 2001 und insbesondere in der jüngsten Zeit erweckt die Sicherheitsdebatte unweigerlich den Eindruck, dass der Islam unter Generalverdacht steht und seine Glaubensangehörigen potentiell terrorverdächtig seien.

Ich fordere die Bundesregierung auf, bei der geplanten Antiterror-Datei das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht der freien Religionsausübung einzuhalten und eine verallgemeinerte Verdächtigung der Muslime strikt zu vermeiden.

Prof. Dr. Hakkı Keskin