Im Rechtsausschuß des Bundestages haben sich die Parteien auf die Kernpunk-te der geplanten Verfassungsänderung geeinigt. Danach erhalten künftig der Schutz behinderter Menschen wie auch der Umweltschutz Verfassungsrang. Auch das Gleichberechtigungsgebot für Frauen soll gestärkt werden.
Daß diese Punkte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, ist längst über-fällig und aller Ehren wert. Sie sollen, weil unstrittig, dem Parlament am kommenden Donnerstag als Paket zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Minderheitenschutz, für den in der Formulierung ‘der Staat achtet die Identität der ethnischen, kultu-rellen und sprachlichen Minderheiten’ die Ausschußmehrheit von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS eintritt, soll dagegen lediglich als Einzelgesetz be-raten werden. Damit ist von vornherein klar, daß ein Minderheitenschutz wegen der ablehnenden Haltung der Unionsparteien nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten und deren Schutz somit keinen Verfassungsrang erhalten wird.
Wie lange soll eigentlich noch der Konsens zwischen den Parteien stets auf Kos-ten der politisch rechtlosen Menschen in Deutschland betrieben werden? Schon die hier gebrauchte Formulierung ist ja ein Kompromiß, dem eine weitergehende Aussa-ge geopfert wurde, damit auch die Ausschußmitglieder der CDU/CSU Bundestags-fraktion zustimmen konnten. Gleichwohl sprach sich später die Unionsfraktion mehr-heitlich dagegen aus, und die Sozialdemokraten vergeben einmal mehr die Chance, der Verfassung eigenes Profil zu geben.
Bereits zweimal hat die SPD die Möglichkeit, die Rechte der Einwanderer ent-sprechend zu berücksichtigen, leichtfertig vertan. Sowohl bei der Grundgesetzände-rung des Asylrechts als auch bei der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EG-Ausländer nach den Verträgen von Maastricht hätte manches für die ethnisch-