Rechtsextremistische Gewalt in Magdeburg beweist erneut die Notwendigkeit schärferer strafrechtlicher Sanktionen!

Am vergangenen Wochenende wurden in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg brutale gewalttätige Übergriffe auf Migranten verübt.

In der Nacht zum Sonntag wurden mitten in der Magdeburger Innenstadt zwei Afrikaner von einer Gruppe Deutscher angegriffen. Ein Polizist, der noch einen der Angreifer festhalten wollte, wurde ebenfalls verletzt. Zuvor wurde am Samstagabend eine schwangere Irakerin, die mit ihrem zweijährigen Kind in einem Linienbus saß, ins Gesicht geschlagen und gestoßen. In beiden Fällen hat der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen, ein rechtsextremistischer Hintergrund ist nicht auszuschließen.

Ich verurteile diese feigen Gewalttaten auf das Schärfste. Sie zeigen erneut, dass der Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremistische Gewalt mit schärferen strafrechtlichen Mitteln geführt werden muss. Es reicht nicht aus, nur die Personalien festzustellen und die Täter anschließend wieder auf freien Fuß zu setzen. Derartige Gewalttaten bedürfen mehr Prävention durch soziale Projekte und einer stärkeren Ächtung durch den demokratischen Rechtsstaat. Der bestehende Strafrahmen muss künftig besser ausgeschöpft werden. Zusätzlich sind auch Strafverschärfungen und die Einführung eines eigenen Straftatbestandes in Betracht zu ziehen. Der Zeitraum von der Tatausübung bis zur Verfahrensaufnahme muss verkürzt werden, um den Tätern zu signalisieren, dass die Strafe auf dem Fuße folgt.

Darüber hinaus bedarf der Kampf gegen Rechts auch deutlich mehr Zivilcourage. Die mobile Opferberatung Magdeburg kritisiert zu Recht, dass Passanten mitunter nicht einmal die Polizei rufen oder sich als Zeugen zur Verfügung stellen wollen.

Im Fall Magdeburgs stellt sich zudem die Frage nach der Verantwortung der Politik. Die Stadt ist schon seit langem als braune Hochburg bekannt. Bereits im Jahr 1994 kam es an Christi Himmelfahrt zu pogromartigen Ausschreitungen gegen Migranten, gegen die die herbeigerufene Polizei nicht eingriff. Solche Vorfälle dürfen sich nicht wiederholen.

Prof. Dr. Hakkı Keskin