Zuwanderungsdebatte

Presseerklärung zur Verknüpfung von Zuwanderungs- und Sicherheitsdebatte

Die Türkische Gemeinde in Deutschland verurteilt das jahrelange Tauziehen um das Zuwanderungsgesetz. Das Thema wird von den politischen Parteien für ihre Wähler-klientel missbraucht. Die politischen Parteien verrennen sich und kommen ihrer Ges-taltungsaufgabe für die Zukunft Deutschlands nicht nach. Insgesamt ist die Zuwande-rungs-Diskussion albern und vollkommen an der Realität vorbei. Trotz der gegenwär-tigen Probleme, die die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland haben, wird eine Zuwanderung im Interesse Deutschlands in der Zukunft unvermeidlich sein. Und im Interesse Deutschlands muss diese Zuwanderung geregelt und gesteuert werden.

Das Gezerre um Zuwanderung erinnert aber an ein Feilschen auf einem Orient-basar und dient nicht der Konsensbildung um die im Interesse Deutschlands erforderliche Zuwanderung in der Zukunft zu gestalten.

Terrorismus ist eine globale Gefahr, und erfordert, dass nationale Maßnahmen in einem globalen Kontext erfolgen. Ausweisung von Terroverdächtigen ist Export des Problems. Export des Problems bekämpft nicht die potentiellen Täter, sondert stellt sie für potentielle Anschläge in anderen Ländern zur Verfügung. Im Sinne einer glo-balen Terrorismusbekämpfung liegt die konsequente Beobachtung und Strafverfol-gung.

Die TGD ist der Auffassung, dass Terror-Verdächtige auf strenger Grundlage der bestehenden Gesetze behandelt werden müssen. Die Abwehr sogenannter Schläfer, die Anschläge verüben wollen, muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats möglich sein. Das Problem ist nicht die Ausweisung, sondern die Frage, auf welcher Grund-lage Ausweisungen erfolgen sollen. F 2 Die TGD warnt ausdrücklich davor, im Zuge der Neuregelung wegen der terroristi-schen Gefahr die grundsätzlichen Rechtsgüter unseres Gemeinwesens in Frage zu stellen und eine Verdachtsausweisung für Menschen ohne deutsche Staatsangehö-rigkeit gesetzlich zu verankern. Aus Gründen der Bürgerrechte muss darauf verzich-tet werden, eine Ausweisung auf der Grundlage von Vermutungen durchzuführen. Unsere Rechtsordnung hat es bisher aus gutem Grund vermieden, Maßnahmen ge-gen Menschen auf der Basis von bloßen Vermutungen durchzuführen. Dieser Rechtsgrundsatz muss weiterhin auch für Menschen gelten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, den ge-richtlichen Instanzenweg auszuschöpfen.

Die Terrorgefahr in Deutschland darf nicht auf islamische Zuwanderer reduziert wer-den. Die islamische Bevölkerungsgruppe in Deutschland lehnt den Terror genau so ab, wie die christlichen Bevölkerungsgruppen. Die Zuwanderungsdebatte darf nicht islamisiert werden. Die islamische Bevölkerungsgruppe in Deutschland darf nicht unter den Generalverdacht des Terrorismus gestellt werden. Die TGD lehnt da-her die Forderungen von der Verknüpfung von Sicherheit und Zuwanderung und die Islamisierung der Debatte entschieden ab. Erforderliche Neuregelungen haben im Zuwanderungsgesetz nichts zu suchen und sollten in einem parallelen Gesetzge-bungsverfahren unabhängig von der Zuwanderungsdiskussion geregelt werden.

Das Zuwanderungsgesetz mit schärferen Regelungen im Sicherheitsbereich zu verknüpfen, würde eine Abwehrhaltung der deutschen Gesellschaft in der Gestaltung der Zuwanderung verankern und integrationspolitisch unerwünsch-te Signale senden.

Alişan Genç Stellv. Bundesvorsitzender der TGD